Beschlussvorlage - 12/082/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Bauantrag für das Grundstück im Weidenstieg.

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Bauantrag für die Nutzungsänderung des Dachbodens zu Wohnzwecken für das Grundstück „Weidenstieg 3“.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 11. Da das Verfahren längerfristig ausgesetzt wurde, besteht keine Veränderungssperre mehr. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Einforderung von zusätzlichen Stellplätzen. Gemäß § 49 Abs. 1 der LBO entfällt bei bestehenden Gebäuden der Nachweis von zusätzlichen Stellplätzen, wenn eine Wohnung geteilt oder Wohnraum durch Umnutzung, durch Aufstocken des Gebäudes oder durch Ausbau des Dachraums geschaffen wird. Im mehrgeschossigen Wohnungsbau gilt die Anzahl von 0,7 Stellplätzen je Wohnung in der Regel als ausreichend.

Auf dem Grundstück sind 3 Garagenstellplätze und 3 Außenstellplätze vorhanden. Die Anzahl der Mindeststellplätze für 8 Wohneinheiten beträgt 5,6. Die gesetzliche Vorgabe der notwendigen Stellplätze wird eingehalten. 

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Finanz. Auswirkung

Nein

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Anlagen

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