Beschlussvorlage - 12/092/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindergartenangelegenheiten
hier: KiTa Finanzierung ab dem 01.01.2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Anja Eggert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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26.11.2024
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Geplant
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Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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18.11.2024
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Geplant
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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05.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Finanzausschuss- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales empfiehlt folgenden Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Finanzierung der Kitas in der Gemeinde auf Grundlage der derzeit aktuellen Finanzierungsverträge bis zum Abschluss der neuen Finanzierungsverträge fortzuführen.
Sachverhalt
Die Finanzierungsverträge zwischen der Gemeinde und den örtlichen Kitas laufen zum 31.12.2024 aus. Der derzeitige Fahrplan der Landesregierung sieht vor, die Novellierung des Kita-Gesetzes Mitte Dezember beschließen zu lassen. In-Kraft treten soll es zum 01.01.2025.
Ein Entwurf mit den neuen Änderungen zum Kita- Gesetz liegt vor. Jedoch ist aktuell nicht bekannt, ob es bis zum endgültigen Beschluss noch zusätzliche Anpassungen geben wird.
Zusätzlich dazu liegen die Berechnungstools des Landes auch noch nicht in der endgültigen Fassung vor. Somit können die Förderungsbeträge für die Kitas nicht zuverlässig ermittelt werden.
Aus diesen Gründen haben sich die Verwaltungen kreisweit abgestimmt mit den Vertragsverhandlungen bis zum endgültigen Beschluss des Gesetzes zu warten.
Damit die Kitas dennoch den Betrieb fortführen können wird vorgeschlagen, die Finanzierung auf Grundlage der jetzt bestehenden Verträge sowie der vorgelegten Haushaltspläne im ersten Quartal 2025 fortzuführen.
In diesem Zeitraum können dann die neuen Finanzierungsvereinbarungen mit den Trägern verhandelt werden.
Im ersten Quartal werden die Träger neue Haushaltspläne vorlegen müssen unter Berücksichtigung der dann hoffentlich aktualisierten Berechnungstools.
Die aktuellen Verträge dauerhaft fortzuführen ist aus Sicht der Verwaltung nicht zu empfehlen, da es an vielen Stellen konkretere Regelungen braucht u.a. zur Kita-Datenbank.
Finanz. Auswirkung
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Einzahlungen: |
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Auszahlungen: |
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Produktkonto: |
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voraussichtliche jährl. |
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Erträge: |
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Aufwendungen: |
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Produktkonto: |
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Produktkonto: |
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voraussichtliche jährl. |
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voraussichtliche jährl. |
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Deckung / Bemerkung:
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im Haushalt sind Mittel enthalten: |
Ja / Nein |
Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag
