Beschlussvorlage - 12/096/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertagesstätten
hier: Überplanmäßige Ausgabe für Wohnortanteile 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Anja Eggert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Gestoppt
|
|
Finanz- und Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Aumühle
|
Vorberatung
|
|
|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Aumühle
|
Entscheidung
|
|
|
|
05.12.2024
|
Beschlussvorschlag
Der Finanz- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt der überplanmäßigen Ausgabe bis zu einem Gesamtbetrag von bis zu 120.000 € für 2024 zuzustimmen.
Die Deckung erfolgt über die überplanmäßige Einnahme aus den SQKM-Mitteln für die Ev. Kita Aumühle in Höhe von 60.000 €.
Sachverhalt
Die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein hat sich mit dem neuen KiTaG zum 01.01.2021 geändert.
Die Zuschüsse an die KiTas setzen sich aus Landesmitteln sowie Anteilen der jeweiligen Wohnortgemeinden zusammen. Die Abrechnung dieser Beiträge erfolgt monatlich.
Die Wohnortanteile werden je nach Betreuungsumfang des jeweiligen Kindes von der Wohnortgemeinde an den Kreis Herzogtum Lauenburg gezahlt. Grundlage für die Berechnung der Höhe des Beitrages ist der Stand der Belegung am 16. eines jeden Monats. Die Wohnortanteile fließen dann über den Kreis an die Einrichtung in denen das Kind betreut werden zurück.
Die Zahlung für den Monat November liegt bei 73.557,07 €. Darin enthalten sind alle Kinder aus der Gemeinde Aumühle, die in einer Kita oder in der Tagespflege betreut werden. Mit diesem Betrag wird das betroffene Produktsachkonto überplanmäßig überschritten.
Dazu kommt noch die Zahlung Dezember in Höhe von ca. 74.000 €.
Grund für die Überschreitung ist eine schlechte Planbarkeit der benötigten Mittel. Erziehungsberechtigte haben grundsätzlich die freie Kita-Wahl. Nicht immer werden die Kinder auch in der Wohnortgemeinde betreut. Werden Kinder außerhalb der Amtsgemeinden betreut, sind diese für die Amtsverwaltung in der Kita-Datenbank nicht sichtbar, erst in den monatlichen Abrechnungen ist dies erkennbar.
Die Anzahl der betreuten Kinder, die in Aumühle wohnen ist im Vergleich zum Jahr 2023 angestiegen.
Aus Aumühle wurden im Jahr 2023 durchschnittlich 148 Kinder in Kindertagestätten und in der Tagespflege betreut. 131 davon in den Kitas in denen die Gemeinde ein Belegrecht hat (Ev. Kita Aumühle, Krippelkrabbel, Montessori Kinderhaus, Sachsenwaldkinder), 17 wurden außerhalb der Gemeinde betreut.
Stand heute (16.10.2024) wurden 2024 durchschnittlich 137 Kinder in Kindertagestätten und in der Tagespflege betreut. 116 davon in den Kitas in denen die Gemeinde ein Belegrecht hat (Ev. Kita Aumühle, Krippelkrabbel, Montessori Kinderhaus, Sachsenwaldkinder), 21 wurden außerhalb der Gemeinde betreut.
(Zum gleichen Zeitpunkt in 2023 wurden insgesamt 123 Kinder betreut.)
Die überplanmäßige Ausgabe beläuft sich auf ca. 120.000 €.
Die Deckung erfolgt über die überplanmäßige Einnahme aus den SQKM-Mitteln für die Ev. Kita Aumühle in Höhe von 60.000 €. Für die restliche Summe liegt aktuell kein Deckungsvorschlag vor.
Die Gemeinde ist gesetzlich dazu verpflichtet die Zahlung zu leisten.
Finanz. Auswirkung
|
im Verwaltungshaushalt: |
Ja |
|
Im Vermögenshaushalt: |
Nein |
|
Einnahmen: |
|
Ausgaben: |
|
|
Haushaltsstelle: |
|
Haushaltsstelle: |
|
|
voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
|
voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
|
Deckung / Bemerkung:
|
im Haushalt sind Mittel enthalten: |
Nein |
Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag
