Beschlussvorlage - 12/075/2024-1
Grunddaten
- Betreff:
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Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Bauvoranfrage, Eichhörnchenweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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14.11.2024
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Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses für das Grundstück „Eichhörnchenweg 12“.
Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
- Ja
- Ja
- Ja
- Ja
- Es ist im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis zu erbringen, dass das Gebäude nur über ein Vollgeschoss verfügt. Die GFZ von 0,2 ist einzuhalten. Die abweichende Berechnung zur BauNVO 1990 ist zu beachten (Text Teil B, Planungsrechtliche Festsetzungen, Ziffer 1).
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Die Zustimmung zur Verlegung der Zufahrt und die Anlage von zwei Stellplätzen im Kronenbereich des Ahorns in wassergebundener Ausführung wird zugestimmt. – Ja/Nein
Die Bestandszufahrt ist zu schließen und die Pflasterung zu entfernen. Der Grünbereich vor der Zufahrt ist gemäß den Vorgaben der Gemeinde analog dem übrigen Grünstreifen anzulegen. - Regelung gemäß der LBO
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beschließt eine Fällgenehmigung für folgende Bäume zu erteilen:
- Baum 1 – Birke:
- Baum 3 – Kolorado-Tanne: Über die Fällung wird erst bei einem konkreten Bauantrag entschieden
- Baum 4 – Birke:
- Baum 6 – Kiefer (Pflegehieb):
- Baum 7 – Sandbirke:
- Baum 8 – Rot-Fichte:
- Baum 9 – Eberesche:
Sachverhalt
Die Bauvoranfrage wurde in der Sitzung am 04.09.2024 beraten, siehe Vorlage 12/075/2024. Die Fragen 1 – 5 und 7 wurden positiv beschieden. Das gemeindliche Einvernehmen wurde aber noch nicht erteilt, weil kein Baumgutachten vorlag. Die Zulässigkeit über die teilweise Errichtung der Stellplätze im Kronenbereich des Ahornbaumes und die Verlegung der Zufahrt konnte daher noch nicht beraten werden. Das Baumgutachten liegt zwischenzeitlich vor.
- Ist die gemeinsame Zufahrt und Zuwegung genehmigungsfähig?
Der Antragsteller möchte die bestehende Grundstückszufahrt verlegen. Von der neu geplanten Zufahrt sollen östlich und westlich Stellplätze angelegt werden. Die westlichen Stellplätze befinden sich im Kronenbereiches des Baumes Nr. 2. Im Antrag befinden sich keine Angaben zum Stammumfang oder Durchmesser. Der Ahorn ist aufgrund des Stammumfanges von 240 cm, gemäß B-Plan 2 zum Erhalt festgesetzt. Da die Anlage von Stellplätzen immer mit Erdarbeiten verbunden ist und im Text Teil B, Ziffer 6, aufgeführt ist, dass Aufschüttungen und Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig sind, ist die Verträglichkeit der Stellplätze im Kronenbereich anhand eines Baumgutachtens nachzuweisen.
Gemäß dem Baumgutachten hat der Ahorn die Vitalitätsstufe 1. Eine Fällung ist daher nicht notwendig. Die geplante Anlage der Stellplätze im Kronenbereich des Ahorns ist wassergebunden auszuführen und ein Baumschutzzaun nach DIN 18920 erforderlich. Zur Herstellung des Lichtraumprofils zur Straße ist eine Kronenpflege notwendig.
Im Rahmen der Straßensanierung des Eichhörnchenweges im Jahr 2023 wurden der Grünbereich neben der Straße und die Zufahrten neu angelegt. Für die Entscheidungsfindung, ob die Gemeinde der Verlegung der Zufahrt zustimmen möchte oder die Bestandszufahrt weiterhin genutzt werden muss, ist das Baumgutachten von entscheidender Bedeutung. Östlich der Bestandszufahrt steht eine Birke, die gemäß dem Gutachten stärker geschädigt ist und die Vitalitätsstufe 2 ausweist. Die Fällung wird empfohlen.
Auf der Westseite der Bestandszufahrt steht der Ahornbaum, welcher gemäß dem Gutachten erhaltenswert ist. Da ein großer Teil der Krone über der Bestandszufahrt liegt, ist anzunehmen, dass der Wurzelbereich vom Rückbau der Bestandszufahrt profitiert.
Im Rahmen des Baumgutachtens wurden insgesamt 9 Bäume untersucht, welche gemäß B-Plan Nr. 2 zum Erhalt festgesetzt sind. Empfohlen wird der Erhalt der Bäume Nr. 2 und 5. Bei dem Baum Nr. 3 handelt es sich um eine Kolorado-Tanne, die evtl. im Baufeld steht und wo der Baumschutz nach DIN 18920 nicht möglich ist. Die Fällung der Bäume 1, 4, 6 – 8 wird empfohlen. Der Baum Nr. 9 ist abgestorben, es sind keine Stammangaben vorhanden. Gemäß dem Foto könnte der Baum evtl. aufgrund des geringeren Stammumfanges nicht B-Plan geschützt sein.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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4
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(wie Dokument)
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178,9 kB
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