Beschlussvorlage - 12/093/2024-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle erlässt die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung für das Jahr Haushaltsjahr 2025 nebst Plan und Anlagen.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Amtsverwaltung legt, nach einem Vorgespräch mit dem Bürgermeister, dem Finanzausschussvorsitzenden und seinem Stellvertreter sowie entsprechenden Beschluss im Finanzausschuss, hiermit den ersten Entwurf für einen doppischen Haushalt 2025 vor. Der Haushalt wird zu dieser Beratung unausgeglichen vorgelegt.

 

Der Ausgleich des Haushalts bemisst sich an dem Gesamtbetrag der Erträge abzüglich dem Gesamtbetrag der Aufwendungen. Sofern ein Ausgleich nicht erreicht werden kann, kann dieser eventuell auch über die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage erfolgen. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen der Eröffnungsbilanz 2024 und eine entsprechende Ausweisung des Eigenkapitals mit Ausgleichsrücklage. Wenn ein Haushaltsausgleich für 2025 sowie die drei folgenden Finanzplanungsjahre nicht erreicht werden kann, sind die notwendigen Kreditaufnahmen genehmigungspflichtig durch die Kommunalaufsichtsbehörde. Da dies in der Gemeinde Aumühle der Fall ist, weist der Ergebnisplan entsprechende negative Jahresergebnisse aus.

 

Die maximalen Kreditaufnahmen wurden entsprechend der Höhe nach Berechnung der Kreditobergrenze eingepflegt. Wie auch schon im Vorjahr wird auf den Vorbericht als eine kompakte Informationsquelle verwiesen.

 

Die Mittelanmeldungen für das Jahr 2025 basieren auf Planungen der einzelnen Fachämter sowie den Erfahrungen des ersten doppischen Haushalts für 2024. Die einzelnen Positionen sind, wie grundsätzlich bekannt, weitestgehend mit Erläuterungen versehen, auf die hier verwiesen werden kann.

 

Die bis dato berücksichtigten Abschreibungswerte entsprechen dem aktuellen Stand der Anlagenbuchhaltung über das bewegliche Anlagevermögen aus November 2024 sowie den Abschreibungen der Gebäude und Straßen aus der Test-Eröffnungsbilanz – sie bilden erstmal die Basis. Bis zur Eröffnungsbilanz (Frühjahr 2025) werden noch die genauen Abschreibungswerte des unbeweglichen Vermögens ermittelt. Erst mit Aufstellen der Eröffnungsbilanz werden also sämtliche Abschreibungen bekannt sein.

 

In den Haushaltsunterlagen beginnt die Darstellung ab dem 01.01.2024 mit Inkrafttreten des doppischen Haushaltsrechtes mit seinen Auswirkungen. Ein Vergleich mit dem vormaligen kameralen Darstellungen (2023) ist irreführend, weshalb auf die hierauf für die Vorjahre komplett verzichtet wurde.

 

Um Beratung wird gebeten.

 

Allgemeines zum doppischen Haushalt

 

Ab dem Jahr 2024 werden einige neue Begriffe in der Doppik auftauchen, welche hier nochmals grob erläutert werden sollen.

 

Aus dem ehemaligen Abschnitten sind nun Produkte geworden (z.B. 12600 = Feuerwehr oder Allgemeines Grundvermögen = 11113). Die ehemaligen Gruppen sind nun Konten (z.B. Haltung von Fahrzeugen = 525100 oder Mieten und Pachte, Erbbauzinsen = 441100).

 

Der Aufbau eines Produktkontos sieht also beispielsweise so aus:

 

Mandant       Produkt        Konto

02.                12600.          525100  oder

01.              11113.          441100

 

Dabei unterscheidet man zwischen Aufwands („5er-Konten“) und Ertragskonten („4er-Konten“). Zu einem Aufwandskonto gehört auch immer ein Auszahlungskonto („7er-Konto) und analog zu den Ertragskonten ein Einzahlungskonto („6er-Konto“).

 

Man unterscheidet in der Doppik, anders als in der Kameralistik, zwischen einem Ergebnishaushalt (4er und 5er-Konten) und einem Finanzhaushalt (6er und 7er-Konten). Wichtig ist, dass im Ergebnisplan kein Geldfluss stattfindet - Im Ergebnishaushalt werden Aufkommen und Verbrauch kommunaler Ressourcen im Zuge der laufenden Verwaltungstätigkeit dargestellt. Hier finden wir auch die Darstellungen der Wertentwicklung des Anlagevermögens (z.B. Abschreibungen). Die Zahlungsströme werden im Finanzhaushalt abgebildet. Neben den zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträgen des Ergebnishaushaltes fließen hier außerdem die Umsetzungen aus dem Investitionsprogramm und die Aufnahme, Zinsen und Tilgung von Krediten.

 

Neben den bereits erwähnten Kontenklassen 4 – 7 gibt es noch weitere.

 

0 = Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlage

1 = Finanzanlagen, Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung

2 = Eigenkapital, Sonderposten und Rückstellungen

3 = Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung

8 = Eröffnungskonten / Abschlusskonten

 

Der Ausgleich des doppischen Haushalts wird dabei stets anhand der Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen – ggf. unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage – festgestellt.

 

Mit einem ersten Blick auf die Haushaltssatzung sieht man also, ob der Haushalt einen Überschuss oder Fehlbetrag ausweist, oder ausgeglichen ist.

 

Um bei den nachfolgenden Anlagen nicht sofort den Überblick zu verlieren, ist die Empfehlung der Verwaltung, sich erstmal einen Überblick mit dem Vorbericht zu verschaffen.

 

Der nächste Blick gilt dem Ergebnis- und Finanzplan. Dieser zeigt uns etwaige Schwerpunkte bei den jeweiligen Erträgen/Aufwendungen -> z.B. Personalaufwendungen.

 

Anschließend erfolgt die detaillierte Darstellung in den Teilergebnis- und Finanzplänen. Hier finden Sie auch die gewohnten Erläuterungen. Die Konten für Erträge und Aufwendungen sind in der Regel mit ihrem jeweiligen Gegenpart des Ein- bzw. Auszahlungskontos verknüpft. Die Ansätze sind also größtenteils identisch, weshalb überwiegend der Blick auf die Aufwands- und Ertragskonten genügend ist. Die Gliederung erfolgt dabei nach dem jeweiligen Produkt. Als zusätzliche Datei gibt es einen Extraplan für das Produkt 61200 – hier finden sich die Zins- und Tilgungsleistungen für Kredite.

 

Als letztes folgen nun die Investitionsmaßnahmen. Eine erste Übersicht über den geplanten Investitionsumfang gibt die Investitionsübersicht. Details finden sich dann in den Investitionsmaßnahmen. Die einzelnen Maßnahmen sind auch weitestgehend mit entsprechenden Erläuterungen versehen. Dies lässt sich ein bisschen mit dem ehemaligen Vermögenshaushalt vergleichen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Einzahlungen:

Auszahlungen:

Produktkonto:

 

Produktkonto:

 

voraussichtliche jährl.
Folgeeinzahlungen:

voraussichtliche jährl.
Folgeauszahlungen:

 

Erträge:

Aufwendungen:

Produktkonto:

 

Produktkonto:

 

voraussichtliche jährl.
Folgeerträge:

voraussichtliche jährl.
Folgeaufwendungen:

 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

Reduzieren

Anlagen

Loading...