Beschlussvorlage - 12/001/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Einrichtung eines 2. stellvertretenden Wehrführers in der Freiwilligen Feuerwehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt III.0 - Ordnungs- und Sozialamt
- Bearbeitung:
- Berit-Maike Fröse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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23.01.2025
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Sachverhalt
Mit Antrag vom 12.01.2025 hat die derzeitige Gemeindewehrführung – Herr Andreas Krüger und Herr Joachim Miro, in Abstimmung mit dem Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Aumühle – beantragt, dass die Position eines weiteren stellvertretenden Gemeindewehrführers geschaffen wird.
Da sich das Aufgabengebiet ständig erweitert und immer vielfältiger wird, möchte die Wehrführung die Möglichkeit der Einrichtung eines weiteren stellvertretenden Gemeindewehrführers nutzen, die durch das Brandschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein gegeben wird.
Bestätigt wird dieser Entschluss durch positive Rückmeldungen von Amtswehren, die dieses schon umgesetzt haben und die Aufgaben einer Wehrführung auf drei Positionen aufgeteilt haben.
Der zweite stellvertretende Gemeindewehrführer soll auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Aumühle Anfang März 2025 durch die Kamerad*innen gewählt werden und in einer der darauffolgenden Gemeindevertretungssitzungen bestätigt und ernannt werden.
Die Entschädigungssatzung ist nach Bestätigung und Ernennung entsprechend anzupassen.
Finanz. Auswirkung
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Einzahlungen: |
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Auszahlungen: |
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Produktkonto: |
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Produktkonto: |
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voraussichtliche jährl. |
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voraussichtliche jährl. |
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Erträge: |
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Aufwendungen: |
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Produktkonto: |
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Produktkonto: 12600.542100 |
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voraussichtliche jährl. |
€ |
voraussichtliche jährl. |
2.736,00€ |
Deckung / Bemerkung:
Die Aufwandsentschädigung des derzeitigen stellvertretenden Wehrführers beträgt jährlich 2484,00 Euro zuzüglich einer Reinigungspauschale von 252,00 Euro. Die Entschädigung wird quartalsweise ausgezahlt.
Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung wurde bereits bei der Haushaltsplanung für 2025 durch die Wehrführung berücksichtigt.
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im Haushalt sind Mittel enthalten: |
Ja |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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49 kB
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