Beschlussvorlage - 12/007/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle nimmt die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 4a „Querkampsiedlung Ost“ und Nr. 4b „Querkampsiedlung West“ der Gemeinde Wohltorf zur Kenntnis und äußert keine Bedenken, da die gemeindlichen Interessen von Aumühle durch die Planung nicht berührt werden.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Wohltorf beteiligt die Gemeinde Aumühle als Nachbarkommune im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zu den beiden Bauleitplanverfahren für die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 4a „Querkampsiedlung Ost“ und Nr. 4b „Querkampsiedlung West“.

 

Planungsziel ist die aktive Steuerung zum Erhalt, Erneuerung und Fortentwicklung der Querkampsiedlung. Dabei soll unter Wahrung des Quartierscharakters eine weitere wohnbauliche Entwicklung und maßvolle sowie angemessene Nachverdichtung ermöglicht werden.

 

Die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB findet vom 31.01.2025 bis zum 03.03.2025 statt.

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Finanz. Auswirkung

Nein

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Anlagen

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