Beschlussvorlage - 12/013/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Finanzausschuss- und Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den TUS Aumühle-Wohltorf von 1910 e.V. für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED des kommunalen Sportplatzes, zu bezuschussen. Es wird ein Zuschuss, nach Abzug von etwaigen Fördermitteln, von bis zu 50.000€ gewährt. Die benötigten Mittel werden im Haushalt 2026 zur Verfügung gestellt.

 

Der TUS Aumühle-Wohltorf von 1910 e.V. wird aufgefordert etwaige mögliche Fördermöglichkeiten auszuschöpfen und den Zuschuss in Abzug zu bringen.

 

Der TUS Aumühle-Wohltorf von 1910 e.V. wird ermächtigt die notwendigen Aufträge für die Umsetzung der Maßnahme zu erteilen.

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Sachverhalt

Inhaltlich wird zunächst auf die Vorlage 12/156/2023 verwiesen. Hier hatte der TuS bereits in 2023 erläutert, dass die Kosten für die Ertüchtigung der Flutlichtanlage (Umrüstung auf LED) den finanziellen Rahmen des Vereins sprengen würden. Zum damaligen Zeitpunkt hätte sich der Zuschussbedarf auf 19.000€ belaufen.

 

Seitens des Bauamtes wird folgende Erläuterung/ Empfehlung gegeben:

 

Die Flutlichtanlage auf dem kommunalen Sportplatz der Gemeinde Aumühle ist aufgrund ihres Alters sowie Beschaffenheit nicht mehr zeitgemäß und abgängig. Der Betrieb sowie die Unterhaltung dieser ist aufgrund des Leuchtmittels heutzutage nicht mehr als wirtschaftlich einzustufen.

 

Aus diesem Grund wäre eine Umrüstung der Anlage auf LED zu empfehlen.

 

Aufgrund der diversen Fördermöglichkeiten für Sportvereine bei entsprechenden Bau-/Umrüstungsmaßnahmen empfiehlt es sich diese durch den Sportverein realisieren zu lassen und als Kommune via Zuschuss zu unterstützen.

Nach aktueller Kostenprognose, welche sich auf Daten von 2019/2020 belaufen, sollten mit Gesamtkosten in Höhe von 65.000,00 Euro für die Umrüstung gerechnet werden.

Hiervon wären entsprechende Fördermittel abzuziehen.

 

In 2025 stehen für eine mögliche Förderung keine Gelder im Haushalt der Gemeinde zur Verfügung. Sollte eine Umsetzung und Förderung gewünscht sein, wäre dies für den Haushalt 2026 vorzumerken. Eine fachliche Begleitung der Maßnahme durch das Bauamt des Amtes wäre dabei möglich.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Einzahlungen:

Auszahlungen:

Produktkonto:

 

Produktkonto:

 

voraussichtliche jährl.
Folgeeinzahlungen:

voraussichtliche jährl.
Folgeauszahlungen:

 

 

Erträge:

Aufwendungen:

Produktkonto:

 

Produktkonto:

 

voraussichtliche jährl.
Folgeerträge:

voraussichtliche jährl.
Folgeaufwendungen:

 

 

Deckung / Bemerkung: Für den Haushalt 2026 vorzumerken.

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

 Nein

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

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