Beschlussvorlage - 12/005/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 35 BauGB für die Errichtung eines Antennenträgers (45 m Stahlgittermast + 5 m Aufsatzrohr opt.) einschließlich Technikstellfläche auf dem Flurstück 57/21 der Flur 47 (zwischen Reithalle und Eisenbahnmuseum).

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Sachverhalt

Ergänzung:

Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 21.03.2024 beraten und das gemeindliche Einvernehmen erteilt (siehe Vorlage 12/022/2024). Die von der Bauaufsicht nachgeforderten Unterlagen wurden nicht innerhalb der Frist nachgereicht, sodass das Verfahren eingestellt wurde.

Nachgereicht werden mussten Unterlagen zur Eingriffs- und Ausgleichsplanung und die FFH-Verträglichkeitsprüfung. Da diese aber nicht Kriterium für die gemeindliche Beratung sind, wurden die umfangreichen Daten nicht in Allris eingestellt. Neu eingestellt wurde die Begründung zur Standortwahl.

 

Alt:

Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung eines Antennenträgers (45 m Stahlgittermast + 5 m Aufsatzrohr opt.) einschließlich Technikstellfläche auf dem Flurstück 57/21 der Flur 47 (zwischen Reithalle und Eisenbahnmuseum).

 

Da sich der Standort bauplanungsrechtlich im Außenbereich befindet, muss die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 35 BauGB beurteilt werden.

Der Mast befindet sich im Wald. Es wird für eine Fläche von 144 m² eine dauerhafte Waldumwandlung beantragt und für einen Bereich von 717 m² eine zeitweilige Waldumwandlung.

Mittels einer Visualisierung wird die Wirkung des Mastes dargestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Einzahlungen:

Auszahlungen:

Produktkonto:

 

Produktkonto:

 

voraussichtliche jährl.
Folgeeinzahlungen:

voraussichtliche jährl.
Folgeauszahlungen:

 

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Anlagen

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