Beschlussvorlage - 12/004/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses im rückwärtigen Bereich des Grundstückes „Sachsenwaldstraße 6a“ mit einer verkehrlichen Erschließung über den Weidenstieg.

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Sachverhalt

Gestellt wird eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses im rückwärtigen Bereich des Grundstückes „Sachsenwaldstraße 6a“ mit einer verkehrlichen Erschließung über den Weidenstieg.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 11. Die Veränderungssperre ist ausgelaufen, so dass das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist.

Bei einer strengen Auslegung des § 34 BauGB würde sich das Bauvorhaben mit der überbaubaren Grundstücksfläche nicht in die nähere Umgebung einfügen, weil alle Grundstücke in der Sachsenwaldstraße nicht rückwärtig bebaut sind. Allerdings ist die Erschließung vom Weidenstieg aus geplant.

Es könnte versucht werden auch damit argumentiert, dass eine Bebauung zulässig ist, weil zwei Grundstücke östlich davon, sich die Reihenhäuser Mortagneweg 9 -12. befinden. Vielleicht würde die Bauaufsicht bei Einhaltung des gleichen Abstandes zur südlichen Grundstücksgrenze einer Bebauung zustimmen können.

 

Im zukünftigen Bebauungsplan 11 ist für den rückwärtigen Bereich der Grundstücke Sachsenwaldstraße 6 und 6a ein Baufeld vorgesehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Nein

 

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Anlagen

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