Beschlussvorlage - 12/008/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stimmt einer Duldung zur Fällung der Roteiche auf dem Grundstück „Eichenweg 1“ zu.

Der Grundstückseigentümer hat eine Ersatzanpflanzung im Verhältnis 1:2 auf seinem Grundstück vorzunehmen. Die Qualität der Ersatzanpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung der Gemeinde Aumühle.

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Antrag für die Fällung einer Rotbuche auf dem Grundstück „Eichenweg 1“.

Das Grundstück „Eichenweg 1“ befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Gemäß Ziffer 8 Baumschutz sind alle Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr, gemessen in einem Meter Höhe, zu erhalten.

Gemäß den Antragsunterlagen hat die Rotbuche einen Stammdurchmesser von 82 cm und unterliegt damit dem Schutzstatus des B-Plans und ist gleichzeitig auch nach dem Naturschutzrecht geschützt.

Da seitens des Innenministerium die Aussage getroffen wurde, dass im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzte Bäume keine bauliche Anlage darstellen, ist nicht mehr die Bauaufsicht für die Erteilung einer Fällgenehmigung zuständig, sondern in diesem Fall die Untere Naturschutzbehörde. Die Gemeinde kann daher nicht mehr eine Befreiung erteilen, sondern eine Duldung zur Zustimmung der Fällung aussprechen.

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Finanz. Auswirkung

Nein

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Anlagen

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