Beschlussvorlage - 12/020/2025
Grunddaten
- Betreff:
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Widmungserweiterung eines Teilbereichs des Flurstücks 54/48 der Flur 48 Gemarkung Sachsenwald um die Benutzungsart/den Benutzerkreis "Kraftfahrzeugverkehr der Anlieger"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Claudia Meins
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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27.02.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, aufgrund von § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit gültigen Fassung, die Widmungserweiterung eines Teilbereichs (in der Anlage rot umrandet) des Flurstücks
54/48 der Flur 48 Gemarkung Sachsenwald
um die Benutzungsart/den Benutzerkreis „Kraftfahrzeugverkehr der Anlieger“.
Sachverhalt
Das Flurstück 54/48, Flur 48 der Gemarkung Sachsenwald liegt an der Straße „Weidenstieg“.
Das gesamte Flurstück ist bereits im Jahr 1983 als sonstige öffentliche Straße mit der Bezeichnung „Fußweg“ gewidmet worden (in der Anlage gelb markiert).
Ein Teil des Flurstücks (in der Anlage rot umrandet) wird jedoch als Überfahrtweg zu anliegenden Grundstücken genutzt und widerspricht somit dem Widmungszweck.
Da die Möglichkeit der Überfahrt weiterhin erhalten bleiben soll, ist eine Widmungserweiterung um die Benutzungsart/den Benutzerkreis „Kraftfahrzeugverkehr der Anlieger“ für den in der Anlage rot umrandeten Bereich erforderlich.
Der Verkehrsaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg wurde beteiligt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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