Beschlussvorlage - 12/020/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt, aufgrund von § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit gültigen Fassung, die Widmungserweiterung eines Teilbereichs (in der Anlage rot umrandet) des Flurstücks

 

54/48 der Flur 48 Gemarkung Sachsenwald

 

um die Benutzungsart/den Benutzerkreis „Kraftfahrzeugverkehr der Anlieger“.

 

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Sachverhalt

 

Das Flurstück 54/48, Flur 48 der Gemarkung Sachsenwald liegt an der Straße „Weidenstieg“.

Das gesamte Flurstück ist bereits im Jahr 1983 als sonstige öffentliche Straße mit der Bezeichnung „Fußweg“ gewidmet worden (in der Anlage gelb markiert).

Ein Teil des Flurstücks (in der Anlage rot umrandet) wird jedoch als Überfahrtweg zu anliegenden Grundstücken genutzt und widerspricht somit dem Widmungszweck.

Da die Möglichkeit der Überfahrt weiterhin erhalten bleiben soll, ist eine Widmungserweiterung um die Benutzungsart/den Benutzerkreis „Kraftfahrzeugverkehr der Anlieger“ für den in der Anlage rot umrandeten Bereich erforderlich.

Der Verkehrsaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg wurde beteiligt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

 

 

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Anlagen

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