Beschlussvorlage - 12/027/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle nimmt die Abwägung der Stellungnahme zur Kenntnis und hat folgende Anmerkungen:

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Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle hat folgende Anmerkungen zur Planzeichnung und Begründung des Bebauungsplanes Nr. 11:

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Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle bittet das Planungsbüro BSK die entsprechenden Änderungen in der Planung einzuarbeiten. Sollte es noch Änderungsvorschläge des Amtes bzgl. der Begründung geben, so sind diese ebenfalls zu berücksichtigen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung für den Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet: "Siedlung: Bürgerstraße (außer Nr. 4, 6, 8, 10), Börnsener Straße 19, Ernst-Anton-Straße (außer Nr. 27-27c), Mortagneweg, Weidenstieg, Sachsenwaldstraße Nr. 4a-16 (nur gerade Nr.)" den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu fassen.

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Sachverhalt

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 wurde geteilt und der Bebauungsplan Nr. 11a/11b herausgelöst, welcher seit dem 08.07.2020 rechtswirksam ist.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger der öffentlichen Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 hat vom 03.01.2017 bis zum 17.01.2017 stattgefunden. Eine vorläufige Beratung der Stellungnahmen wurde bereits im Bauausschuss am 14.02.2017 vorgenommen und anschließend eine Anliegerversammlung am 19.07.2017 durchgeführt.

Die Abwägung der damaligen Stellungnahmen erfolgt unter den heutigen Gesichtspunkten erneut.

Im Geltungsbereich des Planes ist die Straße „Weidenstieg“ gelegen. Die Planung für den Straßenausbau des Weidenstieges mit dem Ankauf von Flächen hat sich über einen sehr langen Zeitraum erstreckt, so dass die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 11 ausgesetzt wurde. Auch die gemeindlichen Prioritäten für die Fertigstellung der Planung hat sich auf andere Bauleitplanverfahren verschoben.

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Finanz. Auswirkung

Nein

 

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Anlagen

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