Beschlussvorlage - 12/025/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle beschließt

 

dem Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg als allgemeine untere Kommunalaufsichtsbehörde zur Frage der Inkommunalisierung des Sachsenwaldes Stellungnahme in der Form abzugeben, dass die Gemeinde Aumühle kein Interesse an der Eingemeindung von Flächen des Sachsenwaldes anzeigt und ein freiwilliges Verfahren gem. § 15 Gemeindeordnung SH nicht anstrebt.

 

Die Gemeindevertretung nimmt insoweit das diesem Beschlussvorschlag und zur Originalniederschrift beigefügte Schreiben an den Landrat als Kommunalaufsichtsbehörde zur Kenntnis und beauftragt den Amtsdirektor, diese Erklärung im Namen der Gemeinde abzugeben.

 

 

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Sachverhalt

 

Entsprechend der Berichtserstattung in den Medien in den letzten Wochen und Monaten, Informationen an die Gemeinden und nach Bericht in den gemeindlichen Gremien erfolgt mit dieser Beschussvorlage die erste Befassung der betroffenen Gemeinden des Amtes mit einem beschließenden Charakter.

Beschlussfassungen zu diesem Thema sind in den Gemeinden Aumühle, Börnsen, Dassendorf, Kröppelshagen-Fahrendorf und Wohltorf erforderlich.

 

Der Landtag Schleswig-Holstein hat das Innenministerium beauftragt, bis zum Jahr 2026 eine Lösung für die öffentliche diskutierte Problematik Sachsenwald, dem größten zusammenhängenden Waldgebiet Schleswig-Holsteins und gemeindefrei, zu schaffen.

Der Forstgutsbezirk Sachsenwald ist also gemeindefrei, heißt: er gehört keinem Gemeindegebiet an.

Ein kommunalrechtlich historisch nicht unbekannter Zustand, der sich auch heute noch in unterschiedlichen Ausprägungen in allen Bundesländern findet.

 

§ 13 der Gemeindeordnung S-H regelt in seinem Absatz 2 lediglich, dass jedes Grundstück zu einer Gemeinde gehören soll.

Damit hat der Gesetzgeber auch in früheren Regelungen aber keine Regelung geschaffen, die historische Gebietsstände der Gemeinde zu ändern und immer gemeindefreie Grundstücke einer Gemeinde zuzuweisen.

In der Folge ist der Forstgutsbezirk Sachsenwald, wie auch der andere in SH noch bestehende Forstgutsbezirk Buchholz, gemeindefrei geblieben.

 

Während eines Termins Ende Januar auf Einladung des Landrates und bei Anwesenheit von Vertretern des Innenministeriums wurde den von einer evtl. von einer Eingemeindung betroffenen Vertretern der jeweiligen Gemeinden und deren Verwaltungen dann der Wille des Landes (Landtag und Ministerium) deutlich gemacht, dass die beiden bestehenden gemeindefreien Forstgutsbezirke in SH eingemeindet werden sollen.

 

Das beträfe die 3 möglichen Spielarten dieser Überlegung:

  1. Aufteilung des gemeindefreien Gebietes auf die umliegenden Gemeinden
  2. Zuordnung dieses Gebietes zu nur einer Gemeinde
  3. Neugründung einer Gemeinde

 

Zu Punkt 3 dieser Möglichkeiten ist zu wissen, dass das gemeindefreie Gebiet Sachsenwald zu heutigem Zeitpunkt über keine Einwohner verfügt.

Wohnstätten im gemeindefreien Gebiet Sachsenwald sind heute der Gemeinde Aumühle als Entklaven zugehörig. Die dort Wohnenden sind Einwohner (rd. 80) der Gemeinde Aumühle.

Dies hat zur Folge, dass im Falle einer Neugründung anderen Gemeinden (nicht automatisch nur Aumühle) Einwohner entzogen werden müssten, denn eine Gemeinde ohne Einwohner gibt es nicht.

 

Die Gemeindeordnung (GO) enthält in ihrem 3. Teil ab § 14 GO dann Regelungen über Gebietsänderungen, die über Durchführungsverordnung weiter (GKAVO) weiter spezifiziert wurden.

 

Grundsätzlich sind zunächst 2 Arten der Eingemeindungen zu unterscheiden:

  •           das Gebietsänderungsverfahren durch Gesetz und
  •           das Gebietsänderungsverfahren durch Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde.

 

Entscheidungen der Kommunalaufsichtsbehörde sind gem. § 15 II GO nur zulässig, wenn die betroffenen Gemeinden einverstanden sind.

 

Betroffen unter den Annahmen 1-3 eines solchen Eingemeindungsverfahrens sind die Stadt Schwarzenbek, die Gemeinde Wentorf bei Hamburg, einzelne Gemeinden des Amtes Schwarzenbek-Land und die genannten 5 Gemeinden des Amtes Hohe Elbgeest.

 

Gegenstand der Stellungnahme zum derzeitigen Verfahren kann daher aus Sicht der Verwaltung lediglich sein, die Frage der Freiwilligkeit eines Eingemeindungsverfahrens zu klären.

Diese Erklärung wäre gegenüber dem Landrat als Kommunalaufsichtsbehörde abzugeben.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte von der Freiwilligkeit eines solchen Vorhabens abgesehen werden.

Die Auswirkungen und Folgen der noch nicht genau definierten Eingemeindung eines so großen Gebietes wie des Sachsenwaldes bedarf einer umfassenden Abwägung und Prüfung der Interessen aller Beteiligten, einschließlich der Eigentümer der Flächen im gemeindefreien Gebiet. Verwaltungsseitig besteht die Auffassung, dass dies nur mit den Ressourcen des Landes über ein den Sachverhalt und die Folgen umfangreich beschriebenes Gesetzvorhaben einschließlich Begründung und Erläuterung des öffentlichen Wohl –nur dann sind Änderung von Gemeindegrenzen überhaupt nur zulässig- Rechnung tragen kann.

Die betroffenen Gemeinden eines solchen Gesetzesvorhabens sind dann durch den Gesetzgeber im weiteren Verfahren anzuhören. Der Gesetzgeber hat dann unter Vorlage einer umfangreichen Abwägung und Begründung für das durch Gesetz beabsichtigte Gebietsänderungsverfahren Gelegenheit zur Anhörung zu geben.

Diese umfängliche Auseinandersetzung des Gesetzgebers mit Sachverhalt und Folgen einer Gebietsänderung sollte aus Sicht der Verwaltung abgewartet werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Ergeben sich aus dieser Beschlussfassung zunächst nicht

 

Einzahlungen:

Auszahlungen:

Produktkonto:

 

Produktkonto:

 

voraussichtliche jährl.
Folgeeinzahlungen:

voraussichtliche jährl.
Folgeauszahlungen:

 

 

Erträge:

Aufwendungen:

Produktkonto:

 

Produktkonto:

 

voraussichtliche jährl.
Folgeerträge:

voraussichtliche jährl.
Folgeaufwendungen:

 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

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Anlagen

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