Beschlussvorlage - 12/036/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Offene Kinder- und Jugendarbeit Aumühle und Wohltorf
hier: Grundsatzbeschluss zur Zusammenarbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Josephine Kasper
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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24.03.2025
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Geplant
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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03.04.2025
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Sachverhalt
Sachstandsbericht: Zukunft der Jugendarbeit in Aumühle und Wohltorf
Die offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) in Aumühle und Wohltorf wird aktuell gemeinsam betrieben. Nach dem Abriss des Sport- und Jugendheims in Aumühle war die OKJA zunächst in den Containern des TUS untergebracht, wo jedoch keine professionelle Arbeit stattfinden konnte. Anschließend erfolgte der Umzug ins Thies’sche Haus in Wohltorf.
Inzwischen hat der Kreis die Nutzung des Rathauses in Aumühle genehmigt. Vor der Inbetriebnahme sind jedoch noch bauliche Maßnahmen erforderlich, über die bereits Gespräche mit dem Bauamt laufen (Frau Graf sowie die derzeitigen Jugendtreffleitungen sind federführend beteiligt). Zudem sollen Fördermöglichkeiten des Landes geprüft und beantragt werden, die bis zu 50 % der Kosten für Umbaumaßnahmen abdecken könnten.
Der Umzug der OKJA nach Aumühle wird unter Beteiligung der Jugendlichen geplant und umgesetzt, um eine möglichst reibungslose und bedarfsgerechte Gestaltung zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit mit Wohltorf bleibt bestehen, sodass weiterhin ein gemeinsames Angebot für beide Gemeinden gesichert ist.
Finanz. Auswirkung
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Einzahlungen: |
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voraussichtliche jährl. |
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Erträge: |
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Aufwendungen: |
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Produktkonto: |
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voraussichtliche jährl. |
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Deckung / Bemerkung:
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im Haushalt sind Mittel enthalten: |
Ja / Nein |
Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag
