Beschlussvorlage - 12/022/2025-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Müllerkoppel“ zuzustimmen und den Aufstellungsbeschluss für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Müllerkoppel“ zu fassen, ausgenommen hiervon sind die sechs Doppelhäuser „Müllerkoppel 1 - 11a“.

 

oder

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Müllerkoppel“ zuzustimmen und den Aufstellungsbeschluss für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Müllerkoppel“ zu fassen. Der Geltungsbereich der Änderung soll außer den sechs Doppelhäusern „Müllerkoppel 1 – 11a“ folgende Grundstücke umfassen:
 

- Mindestgrundstücksgröße 800 m², GFZ 0,2, Einzelhäuser – ja/nein

- Mindestgrundstücksgröße 1.000 m², GFZ 0,2, Einzelhäuser – ja/nein

- Mindestgrundstückgröße 1.000 m², GFZ 0,3, Einzel- oder Doppelhäuser –  ja/nein

 

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Müllerkoppel“.

Der Antrag ist der Vorlage beigefügt. Der Antrag wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 05.03.2025 beraten, aber noch nicht entschieden.

Das Amt wurde gebeten, eine synoptischen Übersicht der alten/ neuen BauNVO zu erstellen und eine Einschätzung bezüglich der Auswirkungen abzugeben.

 

BauNVO 1968

BauNVO 1990, zuletzt geänd. durch Ges. v. 03.07.2023

§ 20
Geschoßflächenzahl, Geschoßfläche
 

(1) Die Geschoßflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschoßfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des § 19 Abs. 3 zulässig sind.

(2) Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und

einschließlich ihrer Umfassungswände sind mitzurechnen.

 

(3) Bauliche Anlagen und Gebäudeteile im Sinne des § 19 Abs. 4 bleiben bei der Ermittlung der Geschoßfläche unberücksichtigt.

 

 

§ 19
Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche

(4) Auf die zulässige Grundfläche werden die Grundflächen von Nebenanlagen im Sinne des § 14 nicht angerechnet. Das gleiche gilt für Balkone, Loggien, Terrassen sowie für bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht im Bauwich oder in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können.

§ 20
Vollgeschosse, Geschoßflächenzahl, Geschoßfläche
 

(1) Als Vollgeschosse gelten Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften Vollgeschosse sind oder auf ihre Zahl angerechnet werden.

(2) Die Geschoßflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschoßfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des § 19 Abs. 3 zulässig sind.

(3) Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln.
 Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, dass die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz oder teilweise mitzurechnen oder ausnahmsweise nicht mitzurechnen sind.

(4) Bei der Ermittlung der Geschoßfläche bleiben Nebenanlagen im Sinne des § 14, Balkone, Loggien, Terrassen sowie bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen (seitlicher Grenzabstand und sonstige Abstandsflächen) zulässig sind oder zugelassen werden können, unberücksichtigt.

 

 

Die grundlegenden Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende:

  •           Mindestgrundstücksgröße 800 m², GFZ 0,2, Einzelhäuser
  •           Mindestgrundstücksgröße 1.000 m², GFZ 0,2, Einzelhäuser
  •           Mindestgrundstückgröße 1.000 m², GFZ 0,3, Einzel- oder Doppelhäuser (die Grundstücke wurden aber überwiegend nur mit Doppelhäusern bebaut)

 

Bei der Änderung des Bebauungsplanes durch die Anpassung auf die aktuelle BauNVO verändert sich die Berechnung der Geschossflächenzahl. Für die Berechnung der Geschossflächenzahl ist dann nur noch die Fläche in Vollgeschossen zu berücksichtigen und nicht mehr die Flächen von Aufenthaltsräumen im Dach- und Kellergeschoss. Da im Bebauungsplan Nr. 8 nur ein Vollgeschoss festgesetzt wird, wird die GFZ quasi zu GRZ für die Grundfläche des Hauptgebäudes. Die Grundflächen der Gebäude können damit größer werden, weil nur noch die Wohnfläche im Erdgeschoss angerechnet werden muss. Die Baufelder auf den Grundstücken sind aus

Im Bebauungsplan Nr. 8 ist aber keine GRZ festgesetzt, sodass keine Steuerung der sonstigen versiegelten Flächen möglich ist. Das war bisher auch nicht möglich, aber die Häuser mussten kleiner gebaut werden.

 

Der Vorlage ist eine Übersicht über die Ausbaumöglichkeiten durch die Veränderung der GFZ beigefügt.

Der Bebauungsplan ist seit 1979 rechtswirksam, sodass die Häuser Anfang der 1980er Jahren erbaut wurden. Es ist nicht zu erwarten, dass die Häuser in näherer Zukunft abgebrochen werden. Die Gebäude sind fast alle vorne an der Straße errichtet worden, ausgenommen die Doppelhäuser auf der nördlichen Seite Nr. 57 – 77 und die Einzelhäuser 51 + 53 sowie die Gebäude Nr. 3 – 15 (gerade Zahlen). Dort stehen die Gebäude an den nördlichen Grundstücksgrenzen zum Erhalt der Südseite der Grundstücke. Anbauten können daher nur überwiegend auf der Rückseite der Gebäude errichtet werden, sodass eigentlich keine städtebaulich negativen Entwicklungen zu erwarten sind.

 

Die Grundstücke Auf der Koppel 17 + 19 sowie Zur Waldwiese 23 – 33 haben nur eine Größe von 801 m² bis 832 m² und eine GFZ von 0,2. Bei diesen Grundstücken sollte die GFZ geändert werden. Dies gilt auch für die Grundstücke mit den Doppelhäusern, ausgenommen das Eckgrundstück Nr. 10.

Wenn die Gemeinde auch die Möglichkeit für die Einzelgrundstücke schaffen möchte, dann könnte die Diskussion entstehen, warum dies nicht auch in anderen Bebauungsplänen möglich ist. Dies müsste ggf. überprüft werden.

 

Die Doppelhäuser in der Müllerkoppel sollten nicht überplant, da hierfür zusätzlich eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung vorhanden ist.

 

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Finanz. Auswirkung

Nein

Die textliche Änderung kann von der Amtsverwaltung erstellt werden.

 

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Anlagen

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