Beschlussvorlage - 12/046/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle nimmt die Bauleitplanung der Gemeinde Wohltorf für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zur Kenntnis. Da die gemeindlichen Interessen von Aumühle durch die Planung nicht berührt sind, bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22a „Feuerwehr“ für das Gebiet: „Alte Allee 1“.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Wohltorf beteiligt die Gemeinde Aumühle als Nachbarkomme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB zum Bauleitplanverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22a „Feuerwehr“ für das Gebiet: „Alte Allee 1“.

 

Der Bebauungsplan liegt vom 30.04.2025 bis zum 30.05.2025 öffentlich aus. Die Gemeinde Aumühle kann innerhalb dieser Frist eine Stellungnahme zur Planung abgeben.

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Finanz. Auswirkung

Nein

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Anlagen

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