Beschlussvorlage - 12/027/2025-1
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet: "Siedlung: Bürgerstraße (außer Nr. 4, 6, 8, 10), Börnsener Straße 19, Ernst-Anton-Straße (außer Nr. 27-27c), Mortagneweg, Weidenstieg, Sachsenwaldstraße Nr. 4a-16 (nur gerade Nr.)"
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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15.05.2025
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Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beschließt folgende Festsetzungen:
- Keine GFZ im Weidenstieg
- Keine GFZ im Mortagneweg
- Keine GFZ in der Sachsenwaldstraße, aber max. 2 Wohneinheiten pro Wohnhaus oder
- Keine GFZ in der Sachsenwaldstraße oder
- Keine GFZ in der Sachsenwaldstraße, aber ab der 3. Wohneinheit sind 1,5 Stellplätze nachzuweisen
- Keine Mindestabstandsfläche für Stellplätze im Weidenstieg
- Ausnahme von der Breite der Grundstückszufahrten im Weidenstieg für die Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen
- Ausnahme für die Überschreitung der GRZ II für die Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen im Weidenstieg
- Keine Festsetzung für die Anordnung von Stellplätzen, Garagen und Carports im Mortagneweg
- Festsetzung für das Grundstück Bürgerstraße 5: 2 Baufelder,
vorderes Baufeld: wie die Nachbargrundstücke allerdings mit einer GRZ von 0,4; rückwärtiges Baufeld – 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe von 7,0 m, GRZ 0,4, keine Dachneigung
- Keine Festsetzung zum Erhalt des Baumes im Wendehammer des Weidenstieges
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung für den Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet: "Siedlung: Bürgerstraße (außer Nr. 4, 6, 8, 10), Börnsener Straße 19, Ernst-Anton-Straße (außer Nr. 27-27c), Mortagneweg, Weidenstieg, Sachsenwaldstraße Nr. 4a-16 (nur gerade Nr.)" den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu fassen.
Sachverhalt
Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgte bereits in der letzten Sitzung des Bauausschusses am 05.03.2025. Der Gemeindevertretung wurde empfohlen, den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu fassen, was in der Sitzung der Gemeindevertretung am 03.04.2025 erfolgen sollte. Die Überarbeitung der Begründung hat aber aufgezeigt, dass einige Festsetzungen überarbeitet werden sollten. Aus diesem Grund wurde der Punkt von der Tagesordnung genommen.
Festsetzungen Geschossflächenzahl (GFZ):
- Keine Festsetzung einer GFZ im Weidenstieg – siehe beigefügte E-Mail vom 07.03.2025
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Keine Festsetzung einer GFZ für die Grundstücke im Mortagneweg.
Es besteht keine städtebauliche Notwendigkeit, weil die Gebäude erst in der 1980er Jahren errichtet wurden und ausschließlich Hausgruppen und Doppelhäuser errichtet wurden. Da es sich um ein ideell geteiltes Grundstück handelt, ist bei einer Festsetzung einer GFZ mit gleichzeitiger Festsetzung, dass Aufenthaltsräume im Keller und Dachgeschossen bei der Berechnung der GFZ mit anzurechnen sind, mit Problemen bei der Erstellung eines Bauantrages zu rechnen. Der Bauherr müsste von allen Gebäuden auf dem ideell geteilten Grundstück ermitteln, ob sich dort im Keller oder Dachgeschoss Aufenthaltsräume befinden. Dies ist ein hoher bürokratischer Aufwand. - Überprüfung der Notwendigkeit für eine Festsetzung der GFZ für die Grundstücke in der Sachsenwaldstraße. Welches städtebauliche Ziel verfolgt die Gemeinde mit dieser Festsetzung?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. geringfügige Innenverdichtung - keine Festsetzung einer GFZ, aber Beschränkung auf z.B. 2 Wohneinheiten pro Wohnhaus,
2. größere Gestaltungsspielraum für Bauherren, damit eine etwas größere Anzahl an Wohneinheiten möglich sein könnte - keine Festsetzung einer GFZ
Auf den Grundstücken kann je Baufeld ein Wohnhaus mit 2 Vollgeschossen mit ausgebautem Dachgeschosst gebaut werden. Durch die getrennten Baufelder, die geringe Grundflächenzahl von 0,2, die Gebäudehöhe, die Festsetzung, dass pro Wohneinheit ein Stellplatz notwendig ist und auch noch Vorgaben einer Mindestabstandsfläche der Stellplätze zur vorderen Straßenbegrenzungslinie, sollten eigentlich hinreichende Festsetzungen für ein städtebaulich verträgliches Gebäude vorhanden sein.
Es besteht noch zusätzlich die Möglichkeit die Anzahl an Stellplätzen für Gebäude mit mehr als 2 Wohneinheiten zu erhöhen, z. B. ab der 3. Wohneinheit sind jeweils 1,5 oder 2 Stellplätze nachzuweisen.
- Streichen der textlichen Festsetzung Ziffer 2.2, wenn auf keinem Baufeld eine GFZ festgesetzt wird.
Festsetzung Stellplätze im Weidenstieg:
- Keine Mindestabstandsfläche für Stellplätze. Diese Festsetzung könnte die Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen im Weidenstieg behindern. Für Garagen und Carports gelten die 3,0 m Mindestabstandsfläche.
- Erteilung einer Ausnahme von der Breite der Grundstückszufahrt im Weidenstieg ist möglich, wenn zusätzliche Stellplätze geschaffen werden sollen. Voraussetzung ist die Verträglichkeit mit den öffentlichen Parkplätzen.
- Überschreitung der GRZ II ist im Einzelfall für die Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen möglich.
Festsetzung zur Anordnung von Stellplätzen, Garagen, Carports im Mortagneweg:
- Keine Festsetzung dazu treffen, weil es sich um ein ideell geteiltes Grundstück handelt und der Mortagneweg eine kurze Sackgasse ist, welche nur von Anliegern genutzt wird. Es besteht keine städtebauliche Notwendigkeit für eine Festsetzung. Die Anzahl an Stellplätzen pro Wohneinheit ist davon nicht berührt.
Festsetzungen des Grundstückes Bürgerstraße 5:
- 2 Baufelder, rückwärtiges Baufeld 2 Vollgeschosse mit einer max. Gebäudehöhe von 7,0 m, maximale GRZ von 0,4 für beide Baufelder
Festsetzung zum Erhalt des Baumes im Wendehammer des Weidenstieges
- Keine Festsetzung treffen, damit eine Flexibilität bei der Straßenbaumaßnahme Weidenstieg besteht. Der Baum ist trotzdem nach der Baumschutzsatzung Aumühle geschützt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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4 MB
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