Beschlussvorlage - 12/057/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Aumühle beschließt, den Büchereivertrag mit dem Landesverband Bibliotheken SH e. V. beizubehalten.

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Sachverhalt

Nach dem Besuch der Gemeindebücherei durch den Landesverband Bibliotheken SH e. V. (vormals Büchereizentrale Schleswig-Holstein) und der damit verbundenen Überprüfung der Einhaltung der Förderrichtlinien, stellt sich die Frage zur weiteren vertraglichen Bindung an die Bibliotheken SH.

 

Mit Protokoll der Bibliotheken SH wurde festgestellt, dass zur Einhaltung der Förderrichtlinien im Rahmen des Interimsvertrages die technische Ausstattung und der Mindestumsatz bei den Entleihungen angepasst werden müssen. (Anlage 1)

 

Eine Mindestanforderung ist der Einsatz einer Bibliothekssoftware über einen Dienst-PC (vorhanden). Der Landesverband bietet ein günstiges Einplatzsystem der Firma BVS an. (Haushaltsmittel sind eingeplant)

Dies bedeutet, dass die Mitarbeiterinnen der Gemeindebücherei Aumühle jedes (neuere) Buch etc. digital erfassen (scannen) und verarbeiten müssen.

 

Um den Mindestumsatz auf mind. 1,5 anzuheben, ist es erforderlich den Medienbestand zu überarbeiten. Alte Bücher, insbesondere der veraltete Bestand der Sachliteratur ist zu prüfen und zu löschen.

Eine Zusammenarbeit mit den Schulen und Kitas könnte hier lohnenswert sein.

 

Die Vertragskosten belaufen sich pro Jahr auf ca. 1.610,00 Euro.

Aus dem gewährten Medienetat kann die Beschaffung und büchereigerechte Ausstattung der Medien, die Beschaffung büchereitechnischen Materials zur Ausstattung der Medien, die Einarbeitung von Büchern durch die Bibliotheken SH, digitale Medien und Abonnements von Blockbeständen etc. finanziert werden.

Die Gemeindebücherei Aumühle kann über den Landesverband Bibliotheken SH bestellen und erhält regelmäßig Buch- und Medienlieferungen.

 

Sollte der Büchereivertrag gekündigt werden, so kann dieser Vertrag von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich gegenüber den anderen Vertragspartnern auszusprechen und hat bis zum 30.06. des laufenden Jahres zu erfolgen.

 

Dabei gilt zu bedenken, dass bei einer Kündigung des Büchereivertrages alle mit Haushaltsmitteln der Vertragspartner beschafften beweglichen Sachen entschädigungslos auf den Landesverband Bibliotheken SH mit der Maßgabe übergehen, sie für das öffentliche Büchereiwesen in dem jeweiligen Kreis zu verwenden. (Anlage 2)

Ggfs. ist ein Großteil des Bestandes nach Kündigung des Vertrages nicht mehr vorhanden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Einzahlungen:

Auszahlungen: ca. 1.610,00

Produktkonto:

 

Produktkonto: 12.27200.542900.

 

voraussichtliche jährl.
Folgeeinzahlungen:

voraussichtliche jährl.
Folgeauszahlungen: ca. 1.610,00

 

 

Erträge:

Aufwendungen:

Produktkonto:

 

Produktkonto:

 

voraussichtliche jährl.
Folgeerträge:

voraussichtliche jährl.
Folgeaufwendungen:

 

 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

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Anlagen

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