Beschlussvorlage - 12/027/2025-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet: "Siedlung: Bürgerstraße (außer Nr. 4, 6, 8, 10), Börnsener Straße 19, Ernst-Anton-Straße (außer Nr. 27-27c), Mortagneweg, Weidenstieg, Sachsenwaldstraße Nr. 4a-16 (nur gerade Nr.)"
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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05.06.2025
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Beschlussvorschlag
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet: "Siedlung: Bürgerstraße (außer Nr. 4, 6, 8, 10), Börnsener Straße 19, Ernst-Anton-Straße (außer Nr. 27-27c), Mortagneweg, Weidenstieg, Sachsenwaldstraße Nr. 4a-16 (nur gerade Nr.)" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Aumühle entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet: "Siedlung: Bürgerstraße (außer Nr. 4, 6, 8, 10), Börnsener Straße 19, Ernst-Anton-Straße (außer Nr. 27-27c), Mortagneweg, Weidenstieg, Sachsenwaldstraße Nr. 4a-16 (nur gerade Nr.)" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt/mit folgenden Änderungen gebilligt: ___
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Aumühle hat in ihrer Sitzung am 15.12.2016 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 03.01.2017 bis zum 17.01.2017. Am 19.07.2017 fand eine Anliegerversammlung statt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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906,5 kB
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2
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öffentlich
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1,5 MB
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3
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öffentlich
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2,9 MB
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4
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öffentlich
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1,4 MB
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5
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öffentlich
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391,8 kB
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6
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öffentlich
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1,8 MB
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7
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öffentlich
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11,7 MB
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8
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öffentlich
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4,4 MB
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