Beschlussvorlage - 12/062/2025
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Neubau einer Fertigdoppelgarage mit Abstellraum
Alte Schulstraße 3a
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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19.06.2025
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Sachverhalt
Gestellt wird ein Bauantrag für den Neubau einer Fertigdoppelgarage mit Abstellraum für das Grundstück „Alte Schulstraße 3a“.
Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Das Bauvorhaben ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen.
In der Sitzung des Bauausschusses am 30.05.2024 wurde bereits ein Bauantrag für die Errichtung einer Doppelgarage beraten und das gemeindliche Einvernehmen vorerst versagt, weil die Berechnung der GRZ II fehlerhaft und nicht nachvollziehbar war (Vorlage 12/044/2024). Es wurde nicht ausreichend der Anteil der anderen Grundstückshälfte des ideell geteilten Grundstücks berücksichtigt.
Eine umfassende Berechnung der GRZ und der zeichnerischen Darstellung der versiegelten Flächen liegt dem jetzigen Antrag bei. Das Grundstück „Alte Schulstraße 3 und 3a“ mit zwei Wohnhäusern hat zusammen eine GRZ II von 0,485. Das Nachbargrundstück „Am Geleise 1 – 4“ mit zwei Doppelhäusern hat eine GRZ II von 0,28. Das Grundstück Am Geleise 5 hat gemäß der Berechnung des Antragstellers eine GRZ II von 0,52. In der Berechnung ist allerdings der gesamte private Erschließungsweg Am Geleise mit eingerechnet worden, weil es ein durchgehendes Flurstück ist. Wird die Zuwegung von 475 m² herausgerechnet beträgt die versiegelte Fläche nur 454 m² und es ergibt sich eine GRZ II von 0,254.
