Beschlussvorlage - 12/067/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten:
Errichtung eines temporären Antennenträgers als fliegender Bau
Friedrichsruh, Flurstück 8/8 der Flur 41
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.06.2025
|
Sachverhalt
Die Gemeinde Aumühle wird um die Abgabe einer Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange für die Errichtung eines temporären Antennenträgers mit einer Höhe von 42 m als fliegender Bau gemäß § 76 LBO auf dem Grundstück „Am Sägewerk 4, Flurstück 8/8“ gebeten.
Im April 2022 wurde bereits ein Bauantrag für den Neubau einer Basisstation mit einem 45 m hohen Mast für das Flurstück 105/8 der Flur 41 gestellt. Dieses Flurstück befindet sich im Forstgutsbezirk Sachsenwald, sodass der Bauausschuss nicht beteiligt wurde, es grenzt unmittelbar an das Flurstück 8/8 an, welches im Gemeindegebiet gelegen ist. Das Bauvorhaben wurde scheinbar noch nicht umgesetzt, so dass vorerst ein temporärer Antennenträger errichtet werden muss.
Die Rechtsgrundlage § 76 LBO ist der Vorlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
119,6 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
272,3 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
238 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
155,9 kB
|
