Beschlussvorlage - 12/067/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 35 BauGB zur Errichtung eines temporären Antennenträgers mit einer Höhe von 42 m als fliegender Bau gemäß § 76 LBO auf dem Grundstück Am Sägewerk 4, Flurstück 8/8.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Aumühle wird um die Abgabe einer Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange für die Errichtung eines temporären Antennenträgers mit einer Höhe von 42 m als fliegender Bau gemäß § 76 LBO auf dem Grundstück „Am Sägewerk 4, Flurstück 8/8“ gebeten.

 

Im April 2022 wurde bereits ein Bauantrag für den Neubau einer Basisstation mit einem 45 m hohen Mast für das Flurstück 105/8 der Flur 41 gestellt. Dieses Flurstück befindet sich im Forstgutsbezirk Sachsenwald, sodass der Bauausschuss nicht beteiligt wurde, es grenzt unmittelbar an das Flurstück 8/8 an, welches im Gemeindegebiet gelegen ist. Das Bauvorhaben wurde scheinbar noch nicht umgesetzt, so dass vorerst ein temporärer Antennenträger errichtet werden muss.

 

Die Rechtsgrundlage § 76 LBO ist der Vorlage beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

Nein

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Anlagen

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