Beschlussvorlage - 12/075/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Kapazitätsbegrenzung und Aufnahmekriterien für die Fürstin-Ann-Mari-von-Bismarck-Schule Aumühle für das Schuljahr 2026/2027
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Ulrike Ruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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14.07.2025
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Geplant
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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24.07.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, die Kapazitätsbegrenzung (Zweizügigkeit) für die Fürstin-Ann-Mari-von-Bismarck-Schule in Aumühle beim Schulamt des Kreises Herzogtum Lauenburg zu beantragen und folgende Aufnahmekriterien festzulegen:
Die Anmeldungen sollen in folgender Reihenfolge berücksichtigt werden:
- Aufnahme aller Kinder mit alleinigem oder Hauptwohnsitz in Aumühle (Durchführung der Schulpflicht)
- Aufnahme von Kindern mit alleinigem oder Hauptwohnsitz aus den Gemeinden Kröppelshagen-Fahrendorf oder Wohltorf (Umfeld Börnsener Straße/ Querkamp).
- Aufnahme von Kindern, deren Geschwister die Grundschule Aumühle im folgenden Schuljahr ebenfalls besuchen.
- Aufnahme aller anderen Kinder (nach Eingang der Anmeldung)
Die Schulleitung entscheidet eigenständig unter wirtschaftlichen und pädagogischen Gesichtspunkten über die Aufnahme eines Kindes. Kann-Kinder werden nur aufgenommen, wenn freie Plätze vorhanden sind.
Sachverhalt
Die Schulleitung der Fürstin-Ann-Mari-von-Bismarck-Schule in Aumühle hat um eine Festlegung der „Zweizügigkeit“ (mit maximal 48 Kindern) und vorgegebenen Kriterien für die Aufnahme von Schüler*innen gebeten.
Damit wird der Schulleitung die Möglichkeit eingeräumt, nicht jeder Schulanmeldung zu folgen. Dies kann erforderlich werden, wenn mehr Anmeldungen vorliegen, als die Räumlichkeiten und Ausstattung der Schule zulassen.
Die Kapazitätsbegrenzung wird durch das Schulamt des Kreises Herzogtum Lauenburg für ein Schuljahr festgelegt, die festgesetzten Aufnahmekapazitäten sind für die Aufnahme in die Jahrgangsstufen 1 bis 4 maßgebend.
Bei Überschreitung der festgelegten Aufnahmekapazität müssen Aufnahmeanträge, von innerhalb und außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Schule, durch die von der Schulkonferenz festgelegten Kriterien beschieden werden.
Finanz. Auswirkung
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im Verwaltungshaushalt: |
Nein |
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Im Vermögenshaushalt: |
Nein |
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Einnahmen: |
€ |
Ausgaben: |
€ |
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Haushaltsstelle: |
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Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. |
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voraussichtl. jährl. |
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Deckung / Bemerkung:
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im Haushalt sind Mittel enthalten: |
Ja / Nein |
Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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123,3 kB
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