Beschlussvorlage - 12/071/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, die vorliegende Stellungnahme im Beteiligungsverfahren zum 2. Entwurf der Neuaufstellung der Regionalplanung für den Planungsraum III einzureichen.

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Sachverhalt

Die Länder sind verpflichtet, für ihre Teilräume Regionalpläne aufzustellen. Diese sind aus dem Landesentwicklungsplan zu entwickeln und zeitnah an ihn anzupassen.

Der Landesentwicklungsplan ist fortgeschrieben worden und am 17.12.2021 in Kraft getreten. Damit besteht die Verpflichtung, die Regionalpläne anzupassen.

 

Mit der Neuaufstellung der Regionalpläne sollen die derzeit noch gültigen Regionalpläne ersetzt und die räumliche Entwicklung in S-H für die nächsten 15 Jahre ab Inkrafttreten der neuen Regionalpläne festgelegt werden.

 

In der Zeit vom 10.07.2023 bis 09.11.2023 erfolgten die förmlichen Beteiligungsverfahren zu den Entwürfen der Neuaufstellung der Regionalpläne.

 

Die Gemeinde Aumühle hat seiner Zeit eine Stellungnahme eingereicht, welche nun ausgewertet wurde.

Das Abwägungsergebnis ist der Anlage zu entnehmen.

Es wird vorgeschlagen die gemeindlichen Belange auch im 2. Entwurf einzubringen und die anliegende Stellungnahme im Beteiligungsverfahren einzureichen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

keine

Einzahlungen:

Auszahlungen:

Produktkonto:

 

Produktkonto:

 

voraussichtliche jährl.
Folgeeinzahlungen:

voraussichtliche jährl.
Folgeauszahlungen:

 

 

Erträge:

Aufwendungen:

Produktkonto:

 

Produktkonto:

 

voraussichtliche jährl.
Folgeerträge:

voraussichtliche jährl.
Folgeaufwendungen:

 

 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

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Anlagen

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