Berichtsvorlage - 12/090/2025
Grunddaten
- Betreff:
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Halbjährlicher Bericht über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Amt II.0 - Kämmerei und Liegenschaftsamt
- Bearbeitung:
- Timo Flatau
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Kenntnisnahme
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11.09.2025
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Sachverhalt
Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 5 der Gemeindeordnung (GO) hat die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ihrer/seiner Gemeindevertretung halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen (nicht zahlungswirksame Vorgänge) und Auszahlungen (zahlungswirksame Vorgänge) Bericht zu erstatten.
Unerheblich sind die über- und außerplanmäßigen und Auszahlungen nach der Regelung § 4 in der Haushaltssatzung in der Höhe, in der die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Zustimmung zur Erteilung der Ausgaben im Einzelfall erteilen darf.
Nach der Haushaltssatzung der Gemeinde Aumühle erteilt der Bürgermeister die Zustimmung bis zu einem Betrag in Höhe von 10.000,00 EUR im Einzelfall.
Ausgenommen von dieser Berichtspflicht sind diejenigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die durch Beschluss der Gemeindevertretung entstanden sind.
Die Aufstellung über die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie Erläuterungen hierzu sind der Anlage zu entnehmen.
Im nun zweiten doppischen Bericht zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gibt es erwartungsgemäß deutlich weniger Positionen, als im Vorjahr. Dies spricht insgesamt dafür, dass im Amt Hohe Elbgeest das System der Doppik immer besser wird in der Anwendung. Trotzdem gibt es weiterhin vereinzelte Vorgänge, in denen die Planung in einem anderen Produktkonto erfolgte, als die Buchung des Aufwands/ der Auszahlung.
In der Regel sind ein Aufwandskonto und das dazugehöriges Auszahlungskonto in einem Produkt gekoppelt und haben den gleichen Ansatz. Wenn der Ansatz auf einem Aufwandskonto verbraucht ist, ist der gekoppelte Ansatz im dazugehörigen Auszahlungskonto also auch erschöpft. Häufig findet sich deshalb der gleiche Vorgang in den Aufwands- und Auszahlungskonten gleichzeitig. Ausnahmen bilden hier mehrere Aufwandskonten aus dem gleichen Produkt, die das gleiche Auszahlungskonto haben. Weiterhin gibt es vereinzelte Buchungen, wo die Leistung in 2024 erbracht und die Rechnung in 2025 ausgestellt wurde. Dies stellt im Jahr 2024 Aufwand dar und im Jahr 2025 eine Auszahlung.
Es ist kein Beschluss erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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455,2 kB
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