Beschlussvorlage - 12/102/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) im Amt Hohe Elbgeest verfügt in Aumühle über keinen geeigneten Jugendtreff mehr. Alle bisher geprüften Gebäude entsprachen nicht den fachlichen Anforderungen und dem Konzept der OKJA nach § 11 SGB VIII.

 

Die Gemeinde Aumühle hat ein Gebäude in der Bürgerstraße 5 erworben. Dieses Objekt bietet nach erster Einschätzung des Teams der OKJA die Möglichkeit, dort einen festen Jugendtreff einzurichten und damit einen dringend benötigten Ort der Begegnung für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Ein fester Jugendtreff in Aumühle würde die Entwicklung der Gemeinde deutlich bereichern und den Kindern und Jugendlichen einen verlässlichen, geschützten Raum zur Begegnung, Teilhabe und Persönlichkeitsentwicklung eröffnen.

 

Die Lage des Hauses in unmittelbarer Nähe zur Schule eröffnet zusätzliche Chancen für eine enge Kooperation mit der Offenen Ganztagsschule (OGS). Damit kann ein attraktiver Treffpunkt entstehen, der nicht nur den Weg zur Schule erleichtert, sondern auch Synergieeffekte zwischen Schule, OGS und Jugendarbeit fördert.

 

Um das Gebäude für die Nutzung als Jugendtreff entsprechend herzurichten, sind jedoch bauliche Anpassungen erforderlich. Hierzu kann die Gemeinde Fördermittel für bauliche Maßnahmen beim Land Schleswig-Holstein beantragen. Die Koordinatorin der OKJA wird sich mit dem Bauamt engmaschig abstimmen, um den Prozess fachlich zu begleiten und Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Einzahlungen:

Auszahlungen:

Produktkonto:

 

Produktkonto:

 

voraussichtliche jährl.
Folgeeinzahlungen:

voraussichtliche jährl.
Folgeauszahlungen:

 

 

Erträge:

Aufwendungen:

Produktkonto:

 

Produktkonto:

 

voraussichtliche jährl.
Folgeerträge:

voraussichtliche jährl.
Folgeaufwendungen:

 

 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

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