Berichtsvorlage - 12/100/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachstand Kommunale Wärmeplanung

 

Die Gemeinde hat einen Förderantrag für die Kommunale Wärmeplanung nach der Kommunalrichtlinie, Förderschwerpunkt 4.1.11 gestellt und auch bewilligt bekommen. Die Kommunale Wärmeplanung wurde dann im nächsten Schritt Anfang 2025 ausgeschrieben. In der Zwischenzeit hat das Planungsbüro AC Climate Positive die Arbeiten zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung aufgenommen. Der Planungsprozess der Wärmeplanung ist durch das Wärmeplanungsgesetz vorgegeben und gliedert sich in mehrere Abschnitte. Den aktuellen Sachstand wird das Planungsbüro AC Climate Positive in der Sitzung erläutern. Die Agenda ist als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen

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