Beschlussvorlage - 12/091/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet: "Siedlung: Bürgerstraße (außer Nr. 4, 6, 8, 10), Börnsener Straße 19, Ernst-Anton-Straße (außer Nr. 27-27c), Mortagneweg, Weidenstieg, Sachsenwaldstraße Nr. 4a-16 (nur gerade Nr.)"
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
- Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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09.09.2025
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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11.09.2025
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Beschlussvorschlag
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet: "Siedlung: Bürgerstraße (außer Nr. 4, 6, 8, 10), Börnsener Straße 19, Ernst-Anton-Straße (außer Nr. 27-27c), Mortagneweg, Weidenstieg, Sachsenwaldstraße Nr. 4a-16 (nur gerade Nr.)" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Aumühle entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.
Der Bebauungsplan Nr. 11 ist aufgrund der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen verändert worden.
Die Grundflächenzahl für den Bereich WA 21 muss für die Erweiterung der Kindertagesstätte von der GRZ 0,4 auf eine GRZ 0,5 erhöht werden.
Für den Bereich der vorhandenen Kindertagesstätte (Weidenstieg 2) bleibt es bei der Festsetzung des Bereiches WA 17 mit einer GRZ 0,3. Das Planzeichen „Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung“ wird gestrichen.
2. Aufgrund der Änderungen ist der Entwurf des Planes und die Begründung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
3. Gemäß § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB wird die Dauer der Veröffentlichung im Internet und die Frist zur Stellungnahme auf 2 Wochen verkürzt.
4. Für die Veröffentlichung im Internet sind der Inhalt der Bekanntmachung der Veröffentlichung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet unter www.Aumuehle.de in der Rubrik Bauleitplanung einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Zusätzlich können die Unterlagen im Amt Hohe Elbgeest, Bauamt, Zimmer 37 Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, während folgender Sprechzeiten: Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Aumühle hat in ihrer Sitzung am 15.12.2016 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 03.01.2017 bis zum 17.01.2017. Am 19.07.2017 fand eine Anliegerversammlung statt.
Die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 30.06.2025 – 30.07.2025 statt.
Die erforderlichen baulichen Anlagen für die Kita-Erweiterung müssen aufgrund der Nachfrage kurzfristig errichtet werden. Daher sieht die Gemeinde die Möglichkeit die Kita- Erweiterung mit einer Containeranlage auf ihrem Grundstück in der Bürgerstraße dringlich umzusetzen. Für diese Anlage ist die bisher festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 nicht ausreichend. Die erforderliche GRZ 0,5 verändert die Planunterlagen, so dass eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich ist.
Im Zuge dieser Veränderung wird das Planzeichen zur Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung zwischen den Gebäuden Weidenstieg 2 und 4 entfernt.
Dadurch erhält das Grundstück Weidenstieg 2 eine Grundflächenzahl von 0,3.
Aufgrund der Stellungnahme des Kreises Herzogtum Lauenburg wird die Ziffer 4.1 Hecken gestrichen.
Anmerkung:
Hierzu bestehen drei Möglichkeiten; die Ligusterhecken werden in der Planzeichnung festgesetzt oder die Höhenbeschränkungen gelten grundsätzlich oder die Ziffer 4.1 Hecken wird wie vorgeschlagen insgesamt gestrichen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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öffentlich
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906,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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5
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öffentlich
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1,5 MB
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6
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(wie Dokument)
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743,6 kB
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7
|
öffentlich
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391,8 kB
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8
|
öffentlich
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1,8 MB
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9
|
öffentlich
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11,7 MB
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10
|
öffentlich
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4,4 MB
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11
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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