Beschlussvorlage - 12/109/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Aumühle beschließt, dem TuS Aumühle-Wohlltorf von 1910 e. V. einen rückzahlbaren Zuschuss i. H. von 70.000,00 Euro mit einer Laufzeit von 15 Jahren zu gewähren.

Die Laufzeit endet mit dem Haushaltsjahr 2040.

 

Der Betrag ist zur Beschaffung der Inneneinrichtung für das neue Gebäude des TuS Aumühle-Wohltorf zu verwenden.

Dies ist mit einem entsprechenden Verwendungsnachweis nach Abschluss der Beschaffung nachzuweisen.

 

Der TuS Aumühle-Wohltorf hat jährlich eine Tilgung i. H. von 4.700,00 Euro zu zahlen.

Der Termin für die jährliche Rückzahlung wird zum                 des Jahres festgelegt.

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Sachverhalt

Der TuS Aumühle-Wohltorf von 1910 e. V. bittet um Gewährung eines rückzahlbaren Zuschusses i. H. von 70.000,00 Euro für die Beschaffung der Inneneinrichtung im neuen Gebäude.

 

Für diesen rückzahlbaren Zuschuss i. H. von 70.000,00 Euro wird um eine Laufzeit von 15 Jahren gebeten.

Die Laufzeit endet mit dem Haushaltsjahr 2040.

 

Der TuS Aumühle-Wohltorf e. V. verpflichtet sich, eine jährliche Tilgung i. H. von 4.700,00 Euro zu zahlen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Einzahlungen: 4.700,00

Auszahlungen: 70.000,00

Produktkonto: 12.42100.131830.

 

Produktkonto: 12.42100.131830.

 

voraussichtliche jährl.
Folgeeinzahlungen:

voraussichtliche jährl.
Folgeauszahlungen: 0,00

 

 

Erträge:

Aufwendungen:

Produktkonto:

 

Produktkonto:

 

voraussichtliche jährl.
Folgeerträge:

voraussichtliche jährl.
Folgeaufwendungen:

 

 

Deckung / Bemerkung: Im Haushalt 2025 stehen keine Mittel zur Verfügung.

 

Die Mittel werden im Haushalt 2026 eingeplant.

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Nein

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

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