Beschlussvorlage - 12/118/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle beschließt

 

der mit dem Gesetzesentwurf und seiner Begründung jetzt zum Ausdruck gebrachten Absicht des Gesetzgebers, große Teil des Forstgutsbezirkes Sachsenwald in die Gemeinde Aumühle eingemeinden zu wollen und dabei die bisherige Enklave „Riesenbett“ von Aumühle nach Dassendorf umzugemeinden, grundsätzlich offen gegenüber zu stehen.

Dies betrifft ebenso die entsprechend des Gesetzesentwurfes vorgesehenen Eingemeindungen übriger Flächen des Gutsbezirkes an anderen Gemeinden und die Stadt Schwarzenbek.

 

Die Gemeindevertretung nimmt das Fazit der dieser Beratungsunterlage beigefügten Stellungnahme insoweit zustimmend zur Kenntnis.

Sie beauftragt den Bürgermeister in Zusammenarbeit mit der Verwaltung diese Stellungnahme zu noch offenen Punkten weiter auszuformulieren und fristgerecht einzureichen.

 

Die Gemeinde strebt eine wortgleiche Stellungnahme aller betroffenen Gemeinden gegenüber dem Innen- und Rechtsausschuss des Landtages an.

Der Bürgermeister wird gebeten, der Gemeindevertretung die eingereichte Stellungnahme zur Kenntnis zu geben.

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Der Sachverhalt ist aus vorherigen Beratungen und Gesprächen als bekannt vorausgesetzt.

 

Nach Beschluss des Landtages in seiner letzten Plenarsitzung ist der Gesetzesentwurf zur Auflösung des Gutsbezirkes Sachsenwald zur federführenden Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss verwiesen worden; Mitberatung durch den Finanzausschuss.

Der Innen- und Rechtsausschuss hat dann in seiner Sitzung am 01.10.2025 über den Entwurf in der Fassung des hierzu eingebrachten Änderungsantrages beraten.

Beschlossen hat der Ausschuss die schriftliche Anhörung der Gemeinden und des Kreises und hierbei eine Frist zur Rückmeldung bis zum 31.10.2025 gesetzt.

Diese Anhörung ist per Mail am 09. 10.2025 bei den Bürgermeister*in der Gemeinden eingegangen.

 

Insofern wird dieser Tagesordnungspunkt in die bereits terminierte und eingeladene Sitzung der Gemeindevertretung am 16.10.2025 eingebracht.

Es ist zu erwarten, dass aufgrund der anstehenden Herbstferien eine weitere Sitzung der Gemeindevertretung nicht wird fristgerecht eingeladen werden können.

Allerdings bedarf es zu diesem Thema eines Beschlusses der Gemeindevertretung, was sich aus § 27 GO („wichtige Angelegenheit“) oder aber § 28 GO („vorbehaltene Angelegenheit Gebietsänderung“) ergeben wird.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es bedauerlich, dass mit dem zeitlichen Vorlauf, den das Gesetz bisher hatte, eine so kurze Frist gesetzt wurde.
Darauf wird in der noch auszuzarbeitenden finalen Fassung der Stellungnahme einzugehen sein.

 

Die Verwaltung arbeitet aktuell an einer solchen Stellungnahme, die bestenfalls gleichlautend durch die im Amtsgebiet betroffenen Gemeinden abgegeben wird.

Die Gliederung und das Fazit des aktuell noch in Arbeit befindlichen Dokuments wird dieser Beratungsunterlage beigefügt, es wird in den nächsten Tagen weiter aufwachsen.

 

Insofern ist mit dem Beschlussvorschlag auf das Fazit dieses noch nicht abschließend formulierten Papiers abgehoben.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Einzahlungen:

Auszahlungen:

Produktkonto:

 

Produktkonto:

 

voraussichtliche jährl.
Folgeeinzahlungen:

voraussichtliche jährl.
Folgeauszahlungen:

 

 

Erträge:

Aufwendungen:

Produktkonto:

 

Produktkonto:

 

voraussichtliche jährl.
Folgeerträge:

voraussichtliche jährl.
Folgeaufwendungen:

 

 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

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Anlagen

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