Beschlussvorlage - 12/119/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für den Anbau eines Hobby- und Abstellraumes an ein bestehendes Einfamilienhaus auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 47a“.

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Antrag auf den Anbau eines Hobbyraumes an ein bestehendes Einfamilienhaus mit einer Bruttogrundfläche von 17,44 m2. Der Anbau wird in Bezug auf die äußere Gestaltung wie das Haupthaus errichtet.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Festgesetzt ist eine GRZ von 0,15. Aufgrund fehlender Unterlagen zur GRZ-Berechnung kann momentan nicht beurteilt werden, ob die Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten werden.

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

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