Beschlussvorlage - 12/136/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für den Umbau und die energetische Sanierung eines Einzelhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Kuhkoppel 9“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für den Umbau und die energetische Sanierung eines Einzelhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Kuhkoppel 9“ zu erteilen.

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Antrag zum Umbau und zur energetischen Sanierung eines Einzelhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Kuhkoppel 9“.

 

Der Innenbereich des Hauses soll umgestaltet werden. Im Dachgeschoss soll eine Schleppgaube errichtet werden. Im Außenbereich kommt es nur zum Austausch von vorhandenem Pflaster.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ und im Geltungsbereich der gleichnamigen Erhaltungssatzung. Im Bebauungsplan ist folgendes festgesetzt: GRZ 0,15, GFZ 0,2, Mindest-grundstücksgröße 1.100 m², offene Bauweise, Einzelhaus, ein Vollgeschoss. Gemäß Text-Teil B, Örtliche Bauvorschriften, Ziffer 4 ist ein seitlicher Mindestabstand von 5 m zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Sowohl die GRZ I, GRZ II als auch die GFZ werden eingehalten. Auch mit dem Einbau der Dachgaube handelt es sich um ein eingeschossiges Gebäude. Durch die Sanierung des Gebäudes verändert sich nicht der seitliche Mindestabstand.

 

Es gibt keine gestalterischen Festsetzungen zur Fassadengestaltung. Geplant ist die Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems auf dem KS-Hintermauerwerk mit einem hellen Anstrich.

 

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Finanz. Auswirkung

nein

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