Beschlussvorlage - 12/065/2025-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet „Müllerkoppel“ (das umfasst die Grundstücke: Müllerkoppel Nr. 1-12a, Auf der Koppel Nr. 1-77, Zur Waldwiese Nr. 23-33 (ungerade Nr.), Pfingstholzallee Nr. 15) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen von der Gemeindevertretung Aumühle gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu veröffentlichen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung auf elektronischen Weg zu benachrichtigen.
    Für die Veröffentlichung im Internet sind der Inhalt der Bekanntmachung der Veröffentlichung und die nach § 4a Abs. 3 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet unter www.aumuehle.de in der Rubrik Bauleitplanung – Bauleitpläne in der Auslegung einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Zusätzlich können die Unterlagen im Amt Hohe Elbgeest, Bauamt, Zimmer 34, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, während folgender Sprechzeiten: Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr eingesehen werden.

 

Die erneute öffentliche Auslegung soll über einen Zeitraum von 2 Wochen erfolgen. Stellungnahmen können nur zu den ergänzten / geänderten Teilen abgegeben werden.

 

 

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Sachverhalt

 

Zu der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Aumühle fand in der Zeit vom 30.06.2025 bis zum 30.07.2025 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt.

 

Am 14.10.2025 wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses über die eingegangenen Stellungnahmen im Vorfeld beraten.

Es bestand von Seiten des Ausschusses Bedenken, dass durch die Anpassung der Baunutzungsverordnung, welche Grundlage für die Berechnung des Maß der baulichen Nutzung ist, eine unkontrollierte Nachverdichtung entstehen könnte.

Insbesondere wird von einigen Mitgliedern kritisch gesehen, dass die Möglichkeit besteht, dass unangepasste große Baukörper mit hohen Dächern bei Zusammenlegung von Grundstücken gebaut werden könnten.

Zur Vermeidung einer „unkontrollierten Nachverdichtung“ wurde eine weitere textliche Festsetzung in die Bebauungsplanänderung bezüglich der Begrenzung der Höhe baulicher Anlagen aufgenommen. Die Firsthöhen für zukünftige Wohngebäude werden auf 8,50m begrenzt. Nach Ermittlung betragen die höchsten Firsthöhen der Bestandsgebäude im Plangeltungsbereich im Durchschnitt eine Höhe von 8,50m

 

Die Änderungen sind in den Planunterlagen gelb markiert.

 

Da der Entwurf der Bebauungsplanänderung entsprechend geändert und angepasst wurden, ist eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

Nein

Die textliche Änderung des Bebauungsplanes wird von der Amtsverwaltung erstellt.

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Anlagen

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