Beschlussvorlage - 14/004/2025-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle erlässt die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Stiftung Aumühle für das Haushaltsjahr 2026 nebst Plan und Anlagen.

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Sachverhalt

Die Amtsverwaltung legt hiermit den ersten Entwurf für einen doppischen Haushalt 2026 vor. Die Haushaltsatzung wird zu dieser Beratung ausgeglichen vorgelegt. Ein entsprechender Beschluss des Kuratoriums der Stiftung Aumühle erfolgte am 11.12.2025.

 

Der Ausgleich des Haushalts bemisst sich am dem Gesamtbetrag der Erträge abzüglich dem Gesamtbetrag der Aufwendungen. Sofern ein Ausgleich nicht erreicht werden kann, kann dieser eventuell auch über die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage erfolgen. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen der Eröffnungsbilanz 2024 und eine entsprechende Ausweisung des Eigenkapitals mit Ausgleichsrücklage. Wenn ein Haushaltsausgleich für 2026 sowie die drei folgenden Finanzplanungsjahre nicht erreicht werden kann, sind die notwendigen Kreditaufnahmen genehmigungspflichtig durch die Kommunalaufsichtsbehörde.

 

Wie auch schon im Vorjahr wird der Vorbericht als eine kompakte Informationsquelle bereits im Finanzausschuss zur Verfügung gestellt, auf welchen hier nochmal verwiesen wird. Insbesondere auf das Fazit am Ende kann mit Hinsicht auf die Haushaltssituation verwiesen werden.

 

Die Mittelanmeldungen für das Jahr 2026 basieren auf Planungen der einzelnen Fachämter sowie den Erfahrungen seit der Einführung der Doppik zum 01.01.2024. Die einzelnen Positionen sind, wie grundsätzlich bekannt, weitestgehend mit Erläuterungen versehen, auf die hier verwiesen werden kann.

 

Die geplanten Abschreibungen entsprechen nun dem vollständigen Stand der Anlagenbuchhaltung.

 

Die Vergleichbarkeit des Ergebnisses des Vorvorjahres ist aktuell nur bedingt gegeben, da die Jahresabschlussbuchungen für 2024 noch nicht durchgeführt worden sind.

 

Aktuell wird wieder, wie bereits aus der Kameralistik bekannt, die Aufgabe zu jedem Produktkonto erarbeitet (Pflichtig, Freiwillig, Vertraglich…). Voraussichtlich könnte dies zur Gemeindevertretung abgeschlossen sein. Zurzeit steht noch in jedem Produktkonto „Aufgabe: freiwillig“.

 

Um Beratung wird gebeten.

 

Allgemeines zum doppischen Haushalt

 

Ab dem Jahr 2024 werden einige neue Begriffe in der Doppik auftauchen, welche hier nochmals grob erläutert werden sollen.

 

Aus dem ehemaligen Abschnitten sind nun Produkte geworden (z.B. 12600 = Feuerwehr oder Allgemeines Grundvermögen = 11113). Die ehemaligen Gruppen sind nun Konten (z.B. Haltung von Fahrzeugen = 525100 oder Mieten und Pachte, Erbbauzinsen = 441100).

 

Der Aufbau eines Produktkontos sieht also beispielsweise so aus:

 

Mandant        Produkt      Konto

02.                 12600.        525100  oder

01.                 11113.        441100

 

Dabei unterscheidet man zwischen Aufwands („5er-Konten“) und Ertragskonten („4er-Konten“). Zu einem Aufwandskonto gehört auch immer ein Auszahlungskonto („7er-Konto) und analog zu den Ertragskonten ein Einzahlungskonto („6er-Konto“).

 

Man unterscheidet in der Doppik, anders als in der Kameralistik, zwischen einem Ergebnishaushalt (4er und 5er-Konten) und einem Finanzhaushalt (6er und 7er-Konten). Wichtig ist, dass im Ergebnisplan kein Geldfluss stattfindet - Im Ergebnishaushalt werden Aufkommen und Verbrauch kommunaler Ressourcen im Zuge der laufenden Verwaltungstätigkeit dargestellt. Hier finden wir auch die Darstellungen der Wertentwicklung des Anlagevermögens (z.B. Abschreibungen). Die Zahlungsströme werden im Finanzhaushalt abgebildet. Neben den zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträgen des Ergebnishaushaltes fließen hier außerdem die Umsetzungen aus dem Investitionsprogramm und die Aufnahme, Zinsen und Tilgung von Krediten.

 

Neben den bereits erwähnten Kontenklassen 4 – 7 gibt es noch weitere.

 

0 = Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlage

1 = Finanzanlagen, Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung

2 = Eigenkapital, Sonderposten und Rückstellungen

3 = Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung

8 = Eröffnungskonten / Abschlusskonten

 

Der Ausgleich des doppischen Haushalts wird dabei stets anhand der Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen – ggf. unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage – festgestellt.

 

Mit einem ersten Blick auf die Haushaltssatzung sieht man also, ob der Haushalt einen Überschuss oder Fehlbetrag ausweist, oder ausgeglichen ist.

 

Um bei den nachfolgenden Anlagen nicht sofort den Überblick zu verlieren, ist die Empfehlung der Verwaltung, sich erstmal einen Überblick mit dem Vorbericht zu verschaffen.

 

Der nächste Blick gilt dem Ergebnis- und Finanzplan. Dieser zeigt uns etwaige Schwerpunkte bei den jeweiligen Erträgen/Aufwendungen -> z.B. Personalaufwendungen.

 

Anschließend erfolgt die detaillierte Darstellung in den Teilergebnis- und Finanzplänen. Hier finden Sie auch die gewohnten Erläuterungen. Die Konten für Erträge und Aufwendungen sind in der Regel mit ihrem jeweiligen Gegenpart des Ein- bzw. Auszahlungskontos verknüpft. Die Ansätze sind also größtenteils identisch, weshalb überwiegend der Blick auf die Aufwands- und Ertragskonten genügend ist. Die Gliederung erfolgt dabei nach dem jeweiligen Produkt. Als zusätzliche Datei gibt es einen Extraplan für das Produkt 61200 – hier finden sich die Zins- und Tilgungsleistungen für Kredite.

 

Als letztes folgen nun die Investitionsmaßnahmen. Eine erste Übersicht über den geplanten Investitionsumfang gibt die Investitionsübersicht. Details finden sich dann in den Investitionsmaßnahmen. Die einzelnen Maßnahmen sind auch weitestgehend mit entsprechenden Erläuterungen versehen. Dies lässt sich ein bisschen mit dem ehemaligen Vermögenshaushalt vergleichen.

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Finanz. Auswirkung

 

Einzahlungen:

Auszahlungen:

Produktkonto:

 

Produktkonto:

 

voraussichtliche jährl.
Folgeeinzahlungen:

voraussichtliche jährl.
Folgeauszahlungen:

 

Erträge:

Aufwendungen:

Produktkonto:

 

Produktkonto:

 

voraussichtliche jährl.
Folgeerträge:

voraussichtliche jährl.
Folgeaufwendungen:

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

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Anlagen

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