Beschlussvorlage - 12/149/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle nimmt die frühzeitige Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Conrad Koppel“ und die 28. Änd. des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dassendorf zur Kenntnis und hat keine Bedenken.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Dassendorf beteiligt die Gemeinde Aumühle als Nachbarkommune gemäß § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Bauleitplanverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Conrad Koppel“ sowie die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes.

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Neubaugebietes für Wohnbebauung mit Doppelhäusern, Reihenhäusern oder Mehrfamilienhäusern. Zusätzlich ist ein Baufeld für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses am Mühlenweg vorgesehen. Durch die Ausweisung als WA besteht die Möglichkeit, die Fläche auch alternativ mit einer Kindertagesstätte oder mit zusätzlichen Wohngebäuden zu bebauen, falls ein alternativer Standort für die Feuerwehr gefunden werden kann.

 

Die Gemeinde Aumühle kann bis zum 08.01.2026 eine Stellungnahme abgeben. Seitens der Verwaltung wird keine Beeinträchtigung der Interessen der Gemeinde Aumühle gesehen.

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Finanz. Auswirkung

Nein

 

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Anlagen

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