Beschlussvorlage - 12/150/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle nimmt die erneute Beteiligung zur Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 4a „Querkampsiedlung Ost“ und Nr. 4b „Querkampsiedlung West“ der Gemeinde Wohltorf zur Kenntnis und hat keine Bedenken.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Wohltorf beteiligt die Gemeinde Aumühle als Nachbarkommune gemäß § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der erneuten Beteiligung zu den Bauleitplanverfahren für die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 4a „Querkampsiedlung Ost“ und Nr. 4b „Querkampsiedlung West“.

 

Eine Übersicht der Änderungen enthält das Anschreiben. Die Gemeinde Aumühle kann bis zum 26.01.2026 eine Stellungnahme abgeben. Seitens der Verwaltung wird keine Beeinträchtigung der Interessen der Gemeinde Aumühle gesehen.

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Finanz. Auswirkung

Nein

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Anlagen

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