Beschlussvorlage - 12/091/2025-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet: "Siedlung: Bürgerstraße (außer Nr. 4, 6, 8, 10), Börnsener Straße 19, Ernst-Anton-Straße (außer Nr. 27-27c), Mortagneweg, Weidenstieg, Sachsenwaldstraße Nr. 4a-16 (nur gerade Nr.)"
- Aufhebung des erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vom 11.09.2025
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
- Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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08.01.2026
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Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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07.01.2026
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Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 4a Abs. 3 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet: "Siedlung: Bürgerstraße (außer Nr. 4, 6, 8, 10), Börnsener Straße 19, Ernst-Anton-Straße (außer Nr. 27-27c), Mortagneweg, Weidenstieg, Sachsenwaldstraße Nr. 4a-16 (nur gerade Nr.)" vom 11.09.2025 aufzuheben.
Beschluss 2:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet: "Siedlung: Bürgerstraße (außer Nr. 4, 6, 8, 10), Börnsener Straße 19, Ernst-Anton-Straße (außer Nr. 27-27c), Mortagneweg, Weidenstieg, Sachsenwaldstraße Nr. 4a-16 (nur gerade Nr.)" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Aumühle entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.
2. Aufgrund der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und sonstigen Änderungen ist der Entwurf des Planes und die Begründung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die berührten beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
3. Gemäß § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB wird die Dauer der öffentlichen Auslegung und die Veröffentlichung im Internet und die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme auf 2 Wochen verkürzt.
4. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet unter www.aumuehle.de in der Rubrik Bauleitplanung einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sachverhalt
Die im BA 07.01.2025 beschlossenen Änderungen sind in der neuen Planzeichnung eingearbeitet. Herr Bastian erläutert anhand der vorbereiteten Präsentation von BSK die Änderungen.
Begründung für die Aufhebung des Beschlusses vom 11.09.2025:
Die Gemeindevertretung hat im öffentlichen Teil in der Sitzung den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan 11 gefasst. Im nichtöffentlichen Teil hat sie in der gleichen Sitzung beschlossen, das Vorkaufsrecht für eine Teilfläche des Erbpachtgrundstückes „Weidenstieg 20“ wahrzunehmen, um dort möglicherweise öffentliche Parkplätze zu errichten. Da diese Variante aber bei der Ausbauplanung des Weidenstiegs nicht mehr vorgesehen war, ist diese Fläche nicht als Straßenverkehrsfläche im Entwurf der Planzeichnung des Bebauungsplanes eingezeichnet gewesen. Die Planzeichnung und die Begründung wurden jetzt aktualisiert. Alle anderen Unterlagen sind unverändert.
Die Gemeindevertretung Aumühle hat in ihrer Sitzung am 15.12.2016 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 03.01.2017 bis zum 17.01.2017. Am 19.07.2017 fand eine Anliegerversammlung statt.
Die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 30.06.2025 – 30.07.2025 statt.
Die erforderlichen baulichen Anlagen für die Kita-Erweiterung müssen aufgrund der Nachfrage kurzfristig errichtet werden. Daher sieht die Gemeinde die Möglichkeit die Kita- Erweiterung mit einer Containeranlage auf ihrem Grundstück in der Bürgerstraße dringlich umzusetzen. Für diese Anlage ist die bisher festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 nicht ausreichend. Die erforderliche GRZ 0,5 verändert die Planunterlagen, so dass eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich ist.
Im Zuge dieser Veränderung wird das Planzeichen zur Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung zwischen den Gebäuden Weidenstieg 2 und 4 entfernt.
Dadurch erhält das Grundstück Weidenstieg 2 eine Grundflächenzahl von 0,3.
Aufgrund der Stellungnahme des Kreises Herzogtum Lauenburg wird die Ziffer 4.1 Hecken gestrichen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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743,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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6
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(wie Dokument)
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1.015,6 kB
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7
|
öffentlich
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391,8 kB
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8
|
öffentlich
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1,8 MB
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9
|
öffentlich
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11,7 MB
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10
|
öffentlich
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4,4 MB
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