Berichtsvorlage - 12/144/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederaufnahme der Zivilschutzplanung in der Amtsverwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Amt III.0 - Ordnungs- und Sozialamt
- Bearbeitung:
- Berit-Maike Fröse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Aumühle
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Kenntnisnahme
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29.01.2026
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Sachverhalt
Die sicherheitspolitischen Entwicklungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass der Schutz der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung staatlicher Handlungsfähigkeit in Krisenlagen stärker denn je in den Fokus rücken müssen.
Bund und Länder haben deshalb ihre Zivilschutzstrukturen überprüft und überarbeitet. Die Taskforce Zivile Verteidigung des Landes Schleswig-Holstein, die eigens zu diesem Zweck eingerichtet wurde, weist ausdrücklich auf die neu entstandenen Anforderungen an die Kommunen hin und betont deren zentrale Rolle im Zivilschutz. Die neu geschaffene Landesstruktur dient dazu, die Zivilschutzplanung zu bündeln, die landesweite Koordination sicherzustellen und klare Vorgaben für alle Ebenen, insbesondere die kommunale Ebene, zu entwickeln. In diesem Zusammenhang hat das Innenministerium des Landes SchleswigHolstein die Wiederaufnahme der Zivilschutzplanung angestoßen und die Städte, Ämter und Gemeinden darüber informiert, dass diese künftig wieder umfassend einzubinden sind.
Ziel ist es, Vorsorgestrukturen anzupassen und die kommunale Krisenresilienz zu stärken. Mit der Reaktivierung der Zivilschutzplanung erweitert sich das bisherige Aufgabenprofil der örtlichen Ordnungsbehörden erheblich. Insbesondere die Weiterentwicklung der Krisenorganisation, der Umgang mit sensiblen Daten und geheimschutzrelevanten Informationen sowie die Sicherstellung der Verwaltungsfähigkeit in besonderen Lagen gewinnen stark an Bedeutung.
Seit Mitte Oktober hat der damit verbundene Arbeitsaufwand in der Amtsverwaltung deutlich zugenommen. Neue Sicherheits-, Organisations- und Prozessstrukturen müssen aufgebaut bzw. bestehende angepasst werden, um den landesweiten Vorgaben gerecht zu werden. Ein wesentliches neues Instrument des Landes ist der kommunale Alarmkalender, der künftig verpflichtender Bestandteil der Krisenplanung sein wird.
Für das Amt Hohe Elbgeest, ergeben sich daraus unter anderem folgende Aufgaben: • Bestellung eines Geheimschutzbeauftragten und eines Alarmkalenderbeauftragten sowie einer Stellvertretung
• Weiterentwicklung der Krisenorganisation entsprechend der Konzeption Zivile Verteidigung des Landes
• Umsetzung der landesweiten Vorgaben zur Informationsklassifizierung und zu Meldewegen
• Erstellung einer Risikoanalyse für das gesamte Amtsgebiet und alle amtsangehörigen Gemeinden
• Aufbau von Anlaufstellen und Schutzräumen für die Bevölkerung
• Vorbereitung auf mögliche Truppenbewegungen sowie Durchreisen oder Aufenthalte weiterer Personengruppen
• Ausbau eines leistungsfähigen Krisenstabs
• Einrichtung bzw. Stärkung einer Abschnittsführungsstelle
• Mitwirkung an der zentralen Alarmplanung des Landes
• Sicherstellung des Betriebs öffentlicher Einrichtungen wie Kitas und Schulen auch in besonderen Lagen
• Unterstützung der medizinischen Versorgung sowie Vorbereitung auf eine mögliche Unterbringung von Personen.
Die Amtsverwaltung hat bereits wesentliche Schritte zur Umsetzung der neuen Anforderungen eingeleitet:
• Einführung einer internen Sicherheits- und Geheimschutzstruktur
• Bestellung eines Geheimschutzbeauftragten sowie eines Alarmkalenderbeauftragten und einer Stellvertretung
• Erweiterung von Schulungs-, Dokumentations- und Kontrollstrukturen
• Beginn der konzeptionellen Planungen für Informationsstellen in den Gemeinden
• Vorbereitung des Ausbaus der Notstromversorgung für das Amtsgebäude (Umsetzungsvorgabe: 2026)
Es ist davon auszugehen, dass das Land Schleswig-Holstein die Kommunen künftig mit weiteren Aufgaben und Vorgaben betrauen wird. Die Task Force Zivile Verteidigung des Landes hebt ausdrücklich die zentrale Rolle der Kommunen im Zivilschutz hervor. Als erste staatliche Ebene vor Ort sind sie entscheidend für Vorsorge, Reaktionsfähigkeit und handlungsfähige Verwaltung in Krisenlagen. Die zunehmende Komplexität der sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen erfordert daher gut aufeinander abgestimmte, belastbare und professionell organisierte Strukturen in allen kommunalen Verwaltungsbereichen.
Das Land weist die Aufgaben unmittelbar den Kommunen zu. Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist in diesem Bereich nicht weisungsbefugt, da die Zuständigkeit direkt bei den Kommunen liegt.
Zudem unterliegen die neuen Vorgaben einer strengen Geheimhaltungspflicht. Daher kann die konzeptionelle Ausarbeitung ausschließlich innerhalb der Amtsverwaltung erfolgen. Eine weitergehende Transparenz ist nur im rechtlich zulässigen Rahmen zulässig.
Als erste staatliche Ebene vor Ort tragen die Kommunen die Hauptverantwortung für Vorsorge, Reaktionsfähigkeit und Verwaltungsstabilität in Krisenlagen. Die komplexer werdende sicherheitspolitische Situation macht den Aufbau belastbarer, professionell organisierter Strukturen daher unverzichtbar.
Mit der Wiederaufnahme der Zivilschutzplanung steht die Amtsverwaltung vor anspruchsvollen, aber notwendigen Aufgaben. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Land und dem Amt sowie eine kontinuierliche Weiterentwicklung der eigenen Strukturen sind dabei Voraussetzung, um der Bevölkerung im Ernstfall wirksam Schutz und Orientierung bieten zu können.
