Beschlussvorlage - 12/003/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Bauantrag für den Dachumbau und energetische Sanierung des Einfamilienhauses für das Grundstück „Eichhörnchenweg 12“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ zum Bauantrag für den Dachumbau und energetische Sanierung des Einfamilienhauses für das Grundstück „Eichhörnchenweg 12“ zu erteilen.

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Bauantrag für den Dachumbau und energetische Sanierung des Einfamilienhauses für das Grundstück „Eichhörnchenweg 12“.

 

Das Grundstück „Eichhörnchenweg 12“ befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Im B-Plan ist folgendes festgesetzt: WR, 1 Vollgeschoss, GRZ 0,15, GFZ 0,2, Mindestgrundstücksgröße von 1.100 m², offene Bauweise, Einzelhaus. Örtliche Bauvorschriften bzgl. Dachneigung oder -form, Farbe der Dacheindeckung oder Fassadengestaltung sind im B-Plan nicht festgesetzt. Die zulässige Gebäudehöhe von 10,00 m wird nicht überschritten.

Durch den Einbau der Dachgauben wird aus dem Dachgeschoss kein Vollgeschoss. Die GFZ-Werte werden ebenfalls eingehalten. Durch die Baumaßnahme kommt es zu keiner Veränderung der Außenflächen. Die Festsetzungen zur GRZ werden eingehalten.

 

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Finanz. Auswirkung

Nein

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