Beschlussvorlage - 12/005/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt:

 

  1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft.

           Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme   

           abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis 

           zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet: “Müllerkoppel”, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt warden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.amt-hohe-elbgeest.de eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 04.12.2025 den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

Die erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung nach § 4a (3) Baugesetzbuch (BauGB) sowie die erneute Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB hat in der Zeit vom 18.12.2025 bis zum 16.01.2026 stattgefunden.

Die eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge sind der Anlage zu entnehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Nein

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Anlagen

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