Berichtsvorlage - 12/006/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Offene Ganztagsschule Aumühle
hier: aktueller Sachstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Josephine Kasper
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales der Gemeinde Aumühle
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Kenntnisnahme
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02.03.2026
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Kenntnisnahme
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12.03.2026
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Sachverhalt
Am 13.01.26 hat sich der Hauptausschuss des Amtes sowie am 28.01.26 der Amtsausschuss mit der Aufgabenübertragung Offener Ganztag Aumühle/Wohltorf auf die Amtsverwaltung befasst. Nach intensiven Beratung wurde dieser Übertragung zugestimmt.
In der Folge wurde am 29.01.26 die Kündigung der Kooperationsvereinbarung dem DRK übergeben. Am 04.02.26 hat ein Abstimmungsgespräch unter Beteiligung von Amtsdirektor Torge Sommerkorn und Fachamtsleitung Josephine Kasper mit der Geschäftsführung der DRK Beteiligungs GmbH stattgefunden. Im Wesentlichen ist es hier um die Planung des Betriebsübergangs gegangen.
Die Mitarbeitenden wurden zunächst durch das DRK als Arbeitgeber informiert. Es ist vorgesehen, dass die Mitarbeitenden im Laufe des Monats März das Betriebsübergangsschreiben nach BGB erhalten. Nach Zustimmung zum Betriebsübergang kann die Amtsverwaltung mit den Mitarbeitenden ins Gespräch gehen und weitere Stellenbesetzungen anstoßen.
Bereits jetzt ist die übergeordnete Stelle der Koordination ausgeschrieben. Bei der Auswahl werden auch die beiden Schulleitungen beteiligt, da diese eng zusammenarbeiten werden. Diese wird sodann die Erstellung der pädagogischen Konzepte vorantreiben und die Planung der Kurse und Ferienangebote angehen.
Weiterhin wird kurzfristig eine Elterninformation erstellt, die das Fortbestehen der Betreuung zusichert. Parallel dazu werden Satzungen für die Betreuung und die Gebühren erstellt. Ziel ist es diese durch den Hauptausschuss am 24.02.26 sowie dem Amtsausschuss am 10.03.26 beschließen zu lassen. Bei der Erstellung soll auf die Expertise der Schulleitungen und der OGS-Leitungen zurückgegriffen werden.
Die Gemeinden/ das Ehrenamt werden insofern entlastet werden, dass die Personalauswahl und die Erstellung der Satzungen sowie die Abarbeitung des Betriebsübergangs komplett über die Amtsverwaltung abgewickelt werden.
Weiterhin ist vorgesehen die Gemeinden schulhalbjährlich über die Entwicklung der OGS zu informieren.
