Beschlussvorlage - 12/018/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für den Abriss des Wohnhauses für das Grundstück „Müllerkoppel 16“ zu erteilen.

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Antrag für die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für den Abriss des Wohnhauses für das Grundstück „Müllerkoppel 16“.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ sowie im Geltungsbereich der gleichnamigen Erhaltungssatzung.

 

Aufgrund der Erhaltungssatzung wird für den Abriss die Zustimmung seitens der Gemeinde Aumühle benötigt. Die Beseitigung ist nach § 61 Abs. 3 LBO verfahrensfrei. Das Wohnhaus wird Ende der 1950er-Jahre oder Anfang der 1960er-Jahre erbaut worden sein. Anhand der beigefügten Fotos ist zu erkennen, dass es sich um keinen besonderen Baustil handelt und durch die Beseitigung keine Beeinträchtigung des städtebaulichen Erscheinungsbildes entsteht.

 

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Finanz. Auswirkung

Nein

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