Beschlussvorlage - 12/022/2026
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Anbau einer Doppelgarage
Kuhkoppel 9
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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25.03.2026
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Sachverhalt
Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung einer Doppelgarage mit einer Größe von 73 m² mit einem Befreiungsantrag für die Überschreitung der zulässigen Garagengröße für das Grundstück „Kuhkoppel 9“.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 2 „Kukoppel“. Im Bebauungsplan ist folgendes festgesetzt: WR, 1 Vollgeschoss, GRZ 0,15, GFZ 0,2, Mindestgrundstücksgröße 1.100 m². Im Text Teil B ist unter Ziffer 3 folgendes festgesetzt:
Das Gebäude verfügt über zwei Wohneinheiten, sodass die maximal zulässige Größe der Garage 60 m² beträgt. Begründet wird die Überschreitung damit, dass die Garage behindertengerecht und barrierefrei errichtet werden soll.
In der Vergangenheit wurden schon öfters Befreiungsanträge für die Überschreitung der zulässigen Garagengrößen in diesem B-Plangebiet erteilt, da in der geplanten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 folgende Festsetzung getroffen werden soll: „Je Wohneinheit ist eine Nettostellplatzfläche von mindestens 30 m² vorzusehen.“ Diese Vorgabe wird auch erfüllt.
Die GRZ I und GRZ II werden eingehalten.
