Beschlussvorlage - 12/022/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 und § 31 BauGB zum Bauantrag mit Befreiungsantrag für den Anbau einer Doppelgarage für das Grundstück „Kuhkoppel 9“.

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung einer Doppelgarage mit einer Größe von 73 m² mit einem Befreiungsantrag für die Überschreitung der zulässigen Garagengröße für das Grundstück „Kuhkoppel 9“.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 2 „Kukoppel“. Im Bebauungsplan ist folgendes festgesetzt: WR, 1 Vollgeschoss, GRZ 0,15, GFZ 0,2, Mindestgrundstücksgröße 1.100 m². Im Text Teil B ist unter Ziffer 3 folgendes festgesetzt:

 

 

Das Gebäude verfügt über zwei Wohneinheiten, sodass die maximal zulässige Größe der Garage 60 m² beträgt. Begründet wird die Überschreitung damit, dass die Garage behindertengerecht und barrierefrei errichtet werden soll.

In der Vergangenheit wurden schon öfters Befreiungsanträge für die Überschreitung der zulässigen Garagengrößen in diesem B-Plangebiet erteilt, da in der geplanten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 folgende Festsetzung getroffen werden soll: „Je Wohneinheit ist eine Nettostellplatzfläche von mindestens 30 m² vorzusehen.“ Diese Vorgabe wird auch erfüllt.

Die GRZ I und GRZ II werden eingehalten.

 

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Finanz. Auswirkung

Nein

 

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