Beschlussvorlage - 12/016/2026

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, die Kapazitätsbegrenzung (Zweizügigkeit) für die Grundschule in Aumühle beim Schulamt des Kreises Herzogtum Lauenburg zu beantragen.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Schulleitung der Grundschule Aumühle hat um eine Festlegung der „Zweizügigkeit“ (2 Klassen mit maximal 24 Kindern) und vorgegebenen Kriterien für die Aufnahme von Schüler*innen gebeten.

 

Damit wird der Schulleitung die Möglichkeit eingeräumt, nicht jeder Schulanmeldung zu folgen. Dies kann erforderlich werden, wenn mehr Anmeldungen vorliegen, als die Räumlichkeiten und Ausstattung der Schule zulassen.

 

Die Kapazitätsbegrenzung wird durch das Schulamt des Kreises Herzogtum Lauenburg für ein Schuljahr festgelegt.

 

Bei Überschreitung der festgelegten Aufnahmekapazität müssen Aufnahmeanträge, von innerhalb und außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Schule, durch die von der Schulkonferenz festgelegten Kriterien beschieden werden. Die Aufnahmekriterien werden nicht durch die Gemeindevertretung beschlossen sondern nur durch die Schulkonferenz. Daher sind diese im Beschluss nicht noch einmal aufgeführt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

 Nein

Im Vermögenshaushalt:

 Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl.
Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl.
Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

Reduzieren

Anlagen

Loading...