Beschlussvorlage - 12/019/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet: "Siedlung: Bürgerstraße (außer Nr. 4, 6, 8, 10), Börnsener Straße 19, Ernst-Anton-Straße (außer Nr. 27-27c), Mortagneweg, Weidenstieg, Sachsenwaldstraße Nr. 4a-16 (nur gerade Nr.)" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Aumühle entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet "Siedlung: Bürgerstraße (außer Nr. 4, 6, 8, 10), Börnsener Straße 19, Ernst-Anton-Straße (außer Nr. 27-27c), Mortagneweg, Weidenstieg, Sachsenwaldstraße Nr. 4a-16 (nur gerade Nr.)", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 11 durch die Gemeindevertretung Aumühle ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunde eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die Begründung ins Internet über der Adresse „www.aumuehle.de“ in Rubrik Bauleitplanung eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist (www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung).

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Aumühle hat in ihrer Sitzung am 15.12.2016 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 03.01.2017 bis zum 17.01.2017. Am 19.07.2017 fand eine Anliegerversammlung statt. Die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 30.06.2025 bis zum 30.07.2025 statt. Die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB fand vom 28.01.2026 bis zum 13.02.2026 statt.

 

Anmerkungen zur GV:

Die Unterlagen wurden zur Sitzung der Gemeindevertretung aktualisiert. Das Vermessungsbüro hat inzwischen die Planzeichnung auf die Aktualität der Flurstücksgrenzen und des Gebäudebestandes überprüft. Zwischenzeitlich Anbauten und Grundstücksteilungen wurden eingearbeitet. Die gemeindliche Planung ist davon aber nicht betroffen.

In der Sitzung des Bauausschusses gab es noch ein paar Anmerkungen die redaktionell eingearbeitet wurden.

 

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Finanz. Auswirkung

Nein

 

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Anlagen

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