Berichtsvorlage - 12/038/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunale Wärmeplanung
Hier: Vorstellung des finalen Wärmeplans
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Jenny Sue Wilson
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Aumühle
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
07.05.2026
|
Sachverhalt
Die Gemeinde hat im Jahr 2023 einen Förderantrag für die Kommunale Wärmeplanung nach der Kommunalrichtlinie, Förderschwerpunkt 4.1.11 gestellt und auch bewilligt bekommen. Die Kommunale Wärmeplanung wurde dann im nächsten Schritt Anfang 2025 ausgeschrieben und ein Planungsbüro wurde mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Im Mai 2025 hat das Planungsbüro mit der Erarbeitung der Wärmeplanung für die Gemeinde begonnen. Eine gemeindeübergreifende Lenkungsgruppe, bestehende aus Mitgliedern der jeweiligen Gemeindevertretung, des Planungsbüros und allen weiteren relevanten Akteuren eingerichtet, welche in regelmäßigen Abständen getagt hat. Auch die zuständigen Netzbetreiber wurden zu den Sitzungen der Lenkungsgruppe geladen und beteiligt. Zunächst wurde ein Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung für Aumühle nebst Maßnahmenkatalog ausgearbeitet. Gemäß § 13 Abs. 4 WPG wurde dieser Entwurf für die Dauer von 30 Tagen im Internet veröffentlicht, mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. Anschließend wurden die eingegangenen Stellungnahmen in die Kommunale Wärmeplanung integriert. Die finale Wärmeplanung ist nun abgeschlossen. Das beauftragte Planungsbüro stellt den finalen Wärmeplan für Aumühle vor und gibt einen Ausblick auf die Umsetzung sowie konkrete Maßnahmen, die sich aus der Wärmeplanung ergeben. Der finale Wärmeplan ist als Anlage beigefügt.
Umsetzung des Wärmeplans
Zur weiteren Umsetzung der Wärmeplanung mit dem Ziel der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Aumühle enthält der Wärmeplan ein Maßnahmenprogramm. Dieses bündelt konkrete Ansatzpunkte in verschiedenen Handlungsfeldern (z.B. Energetische Sanierung des Gebäudebestands, Umstieg auf erneuerbare Wärmeerzeugung, Prüfung und Entwicklung gebäudegemeinsamer Wärmeversorgungslösungen etc.). Weiter zeigt der Wärmeplan auf, dass in großen Teilen des Gemeindegebiets dezentrale Lösungen eine tragende Rolle spielen, da Wärmebedarfe räumlich verteilt sind und standortbezogene Restriktionen die Erschließung einzelner Potenziale beeinflussen können.
Die Entscheidung über die Durchführung, Priorisierung und Ausgestaltung einzelner Maßnahmen liegt in der Hoheit der Gemeinde. Der Wärmeplan dient dabei als strategische Grundlage und Orientierung, ersetzt jedoch keine kommunale Beschlussfassung und keine projektbezogenen Detailplanungen.
Die Umsetzung des Wärmeplans ist im Rahmen eines regelmäßigen Controllings zu begleiten. Gemäß § 25 WPG ist die planungsverantwortliche Stelle (Kommune) verpflichtet, den Wärmeplan spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und die Fortschritte bei der Umsetzung der ermittelten Strategien und Maßnahmen zu überwachen. Bei Bedarf ist der Wärmeplan zu überarbeiten und zu aktualisieren.
