Beschlussvorlage - 12/301/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Müllerkoppel 19 a und b
Befreiungsantrag für die Ersatzpflanzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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03.09.2015
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27.10.2015
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Variante 1
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach
§ 36 i.V.m. § 31 BauGB für den Befreiungsantrag auf Verzicht einer Ersatzpflanzung von zwei einheimischen Laubbäumen, die für die gefällte Buche auf dem Grundstück „Müllerkoppel Nr. 19 a+b“ vorzunehmen wäre.
Variante 2
Der Eigentümer des Grundstückes „Müllerkoppel 19 a+b“ hat als Ersatzpflanzung zwei einheimische Laubbäume auf seinem Grundstück zu pflanzen. Die Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung der Gemeinde Aumühle. Die beiden Bäume sind als Hochstamm, 3 x verpflanzt, mit einem Stammumfang von mindestens 18 - 20 cm in 100 cm Höhe zu pflanzen. Die Ersatzpflanzung muss den Anforderungen der Qualitätsbestimmungen des Bundes Deutscher Baumschulen entsprechen. Die Ersatzpflanzung ist innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Fällens vollständig vorzunehmen und nachzuweisen (Fotos, Kaufbeleg).
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Befreiungsantrag auf Verzicht einer Ersatzpflanzung auf dem Grundstück „Müllerkoppel 19 a+b“.
Das Ordnungsamt hat auf Grundlage eines qualifizierten Gutachtens eine Fällgenehmigung für eine Rotbuche auf dem Grundstück erteilt. Es bestand sofortiger Handlungsbedarf.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes handelte es sich um einen geschützten Baum. Für die Fällung ist eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:2 vorzunehmen.
Der Befreiungsantrag wird damit begründet, dass das Grundstück und die Nachbargrundstücke eng mit Bäumen bepflanzt sind.
Der Antrag wurde in der Sitzung des Bauantrages am 03.09.2015 zurückgestellt und wird in der Sitzung des Bauausschusses am 27.10.2015 neu beraten.
Der Antragsteller hat zu der aktuellen Sitzung eine ergänzende Begründung mit einer Auflistung des Baumbestandes seines Grundstückes vorgelegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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428 kB
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2
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(wie Dokument)
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171,6 kB
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