Beschlussvorlage - 12/333/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beschließt die Variante mit der Verlegung der Zufahrt auf die Fahrgasse und Anordnung von vier Gebäuden an die südliche Grundstücksseite für die weitere Planung des Bebauungsplanes Nr. 7b für das Gebiet: „Bismarckallee Nr. 22“ zu verwenden.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Im Sommer mussten auf dem Grundstück „Bismarckallee Nr. 22“ einige Bäume gefällt werden, weil die Standsicherheit laut dem Baumgutachten nicht mehr gegeben war und die Gefahr bestand, dass diese Bäume auf den Katzenstieg oder die Bismarckallee stürzen könnten.

Durch diese Maßnahme ist auf dem Grundstück eine Fahrgasse entstanden.

Die neue städtebauliche Idee sieht eine Verlegung der Zufahrt auf den Bereich der Fahrgasse vor und eine Anordnung der Gebäude Richtung Süden. Diese Variante hätte den Vorteil, dass ein großer Teil des Baumbestandes entlang der Bismarckallee und des Katzenstieges erhalten bleiben kann und auch keine Neuanpflanzung notwendig sein werden, was sonst aus Gründen der Umgebungsschutzbereiche des gegenüberliegenden Denkmals und des Bismarckturmes vom Kreis gefordert werden würde.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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