Beschlussvorlage - 12/336/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Befreiungsantrag für die Fällung Eiche auf dem Grundstück „Fasanenweg 6a“.

 

Als Ersatzpflanzung ist die Anpflanzung von zwei einheimischen Laubbäumen vorzunehmen. Die Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung der Gemeinde Aumühle. Die beiden Bäume sind als Hochstamm, 3 x verpflanzt, mit einem Stammdurchmesser von mindestens 18 – 20 cm in 100 cm Höhe auf dem eigenen Grundstück zu pflanzen. Die Ersatzpflanzung muss den Anforderungen der Qualitätsbestimmung des Bundes Deutscher Baumschulen entsprechen. Die Ersatzpflanzung ist innerhalb eines Jahres nach Eingang der Genehmigung des Befreiungsantrages vollständig vorzunehmen und beim Amt nachzuweisen (Fotos, Kaufbelege).


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Befreiungsantrag für die Fällung einer nach dem Bebauungsplan Nr. 2 „Kuhkoppel“ geschützten Eiche. Für den Baum ist im Verhältnis 1:2 eine Ersatzpflanzung vorzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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