Beschlussvorlage - 12/339/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Bauantrag für eine Terrassenüberdachung mit umlaufenden beweglichen Ganzglas-Schiebe-Dreh-Elementen
Oberförsterkoppel 3
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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27.10.2015
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit umlaufenden beweglichen Ganzglas-Schiebedreh-Elementen für das Grundstück „Oberförsterkoppel 3“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung Oberförsterkoppel für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit umlaufenden beweglichen Ganzglas-Schiebedreh-Elementen für das Grundstück „Oberförsterkoppel 3“ zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit umlaufenden beweglichen Ganzglas-Schiebedreh-Elementen für das Grundstück „Oberförsterkoppel 3. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberförsterkoppel“.
Folgende Festsetzungen sind u. a. im Bebauungsplan aufgeführt:
WR, 2 Vollgeschosses, GRZ 0,15, GFZ 0,2
Für die Hauptgebäude ist ein Mindestabstand von 5,0 m zu den seitlichen Grundstücksgrenzen einzuhalten.
Die GRZ im Antrag beträgt 0,146 und der seitliche Abstand 5,0 m. Damit ist das Bauvorhaben zulässig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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