Beschlussvorlage - 12/339/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit umlaufenden beweglichen Ganzglas-Schiebedreh-Elementen für das Grundstück „Oberförsterkoppel 3“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung Oberförsterkoppel für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit umlaufenden beweglichen Ganzglas-Schiebedreh-Elementen für das Grundstück „Oberförsterkoppel 3“ zu erteilen.
 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit umlaufenden beweglichen Ganzglas-Schiebedreh-Elementen für das Grundstück „Oberförsterkoppel 3. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberförsterkoppel“.

 

Folgende Festsetzungen sind u. a. im Bebauungsplan aufgeführt:

WR, 2 Vollgeschosses, GRZ 0,15, GFZ 0,2
Für die Hauptgebäude ist ein Mindestabstand von 5,0 m zu den seitlichen Grundstücksgrenzen einzuhalten.

Die GRZ im Antrag beträgt 0,146 und der seitliche Abstand 5,0 m. Damit ist das Bauvorhaben zulässig.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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